Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Politik

Schweizer Verein schlägt Alarm

„Organspender sind zum Zeitpunkt der Organentnahme nicht tot“. Sie würden „durch die Entnahme getötet“, behaupten fünf Autoren in einem Beitrag für das „Schweizerische Ärzteblatt“ und fordern ein gesetzliches Verbot. Von Stefan Rehder
Organspende
Foto: dpa | In solchen Behältern werden entnommene Organe zur Transplantation in das OP gebracht.

Immer mehr Ärzte und Pflegefachkräfte, die auf Intensivstationen arbeiten, lehnen die Gleichsetzung des Hirntods mit dem Tod des Menschen ab. In der Schweiz haben einige von ihnen nun den Verein ÄPOL (Ärzte und Pflegefachpersonen gegen Organspenden am Lebensende) gegründet. Dessen Ziel: Das gesetzliche Verbot der Transplantation lebenswichtiger Organe. In einem Beitrag für die „Schweizerische Ärztezeitung“ hat ÄPOL-Präsident Alois Beerli, Facharzt für Innere Medizin, zusammen mit den übrigen Vorstandsmitgliedern den neuen Verein nun erstmals vorgestellt. In dem lesenswerten Beitrag beschreiben die Autoren völlig ungeschminkt den Ablauf einer Organspende: „Menschen mit Hirntod liegen auf Intensivstationen, sie werden beatmet, ihr Herz schlägt und ihre Haut ist rosig und warm. Sie sehen aus wie Schlafende. Nachdem der Tod des Hirns festgestellt wurde, werden sie für tot erklärt, womit sie zu Organspendern werden können. Von der Intensivstation werden sie, nachdem sich ihre Familie von ihnen verabschiedet hat, zur Explantation in den Operationssaal gebracht.“ Früher sei es dort „beim Aufschneiden des Körpers manchmal zu Blutdruckanstieg, Herzrasen, Schwitzen, Tränenfluss und zu Bewegungen mit Armen und Beinen“ gekommen.

Das seien „Reaktionen auf Schmerzen, die durch Rückenmarksreflexe gesteuert werden“, schreiben die Autoren. Und weiter: „Diese Schmerzreaktionen werden nach heutiger Lehrmeinung als bedeutungslos angesehen, weil das Zentrum des Nervensystems, das Hirn, ausgefallen ist und die Schmerzen daher nicht wahrgenommen werden können.“ Allerdings sei es „wissenschaftlich nicht belegbar“, dass „Spender diese Schmerzen nicht spüren“ und ein „Irrtum“ daher „möglich“. Damit sich Spender während der Organentnahme nicht bewegten, erhielten sie „heute in der Schweiz eine Allgemeinanästhesie“. In Deutschland hingegen würden lediglich muskellähmende Medikamente verabreicht. Anschließend folge eine bis zu „achtstündige Operation“, während der „verschiedene Ärzteteams inmitten aufwendigster Technik und Apparaturen ein Organ nach dem anderen“ entnähmen. „Das Herz wird durch kalte Perfusionslösung gelähmt, so zum Stillstand gebracht und herausgeschnitten. Am Ende der Operation wird der Körper zugenäht, gewaschen und Verbände werden angelegt. Die Angehörigen können ihn dann, wenn sie möchten, nochmals sehen.“

Fünf Gründe für ein Verbot

Im Anschluss daran gehen die Autoren auch auf die in der Schweiz erlaubte, in Deutschland jedoch verbotene Organtransplantation nach einen sogenannten kontrollierten Herz-Kreislauf-Stillstand ein: „Dabei werden schwerkranke Patienten mit aussichtsloser Prognose, auf Wunsch im Beisein der Angehörigen, in den Operationssaal gebracht, wo alle lebenserhaltenden Maßnahmen gestoppt werden und gewartet wird, bis das Herz aufhört zu schlagen. Exakt fünf Minuten nach dem Herzstillstand, werden die Angehörigen aus dem Operationssaal gebeten. Der Spender wird in der Folge sofort reintubiert, laparotomiert und die Explantation wird durchgeführt.“ Als Laparotomie bezeichnen Mediziner das Eröffnen der Bauchhöhle.

Im weiteren Verlauf des Beitrags führen die Autoren „fünf Gründe“ für ein „Verbot von Organspenden am Lebensende“ an. Dabei reiche ihrer Ansicht nach bereits der erste aus, um die Organentnahme bei Hirntoten sowie nach kontrolliertem Herz-Kreislaufstillstand zu verbieten. „Organspender sind zum Zeitpunkt der Organentnahme nicht tot. Sie sind am Sterben und werden durch die Entnahme getötet.“ Wie die Autoren weiter schreiben, könnten „nur lebende Organe verpflanzt“ werden. Diese könnten „nur aus lebenden Körpern entnommen“ werden. „Organspender sind bei der Organentnahme noch lebendig.“

Die Behauptung der Transplantationsmedizin, sie entnehme lebende Organe postmortal, also von Toten, sei „in sich ein Widerspruch“: „Menschen mit totem Hirn“ zeigten „viele Lebenszeichen“: „Solange sie beatmet und ernährt werden, regulieren sie die Körpertemperatur, bekämpfen Infektionen, heilen Wunden. Hirntote Kinder wachsen und kommen in die Pubertät, und schwangere hirntote Frauen können per Kaiserschnitt gesunde Kinder zu Welt bringen“.

Jedes Leben muss unantastbar sein

Menschen dürften Menschen nicht töten, auch nicht um anderen Menschen zu helfen. Auch dürfe es kein wertvolles (Empfänger) und unwertes (Spender) Leben geben. „Jedes menschliches Leben muss unantastbar sein.“ Wie die Autoren weiter schreiben, gebe es kein Wissen darüber, „ob das Bewusstsein, das Geistig-Seelische, mit dem Eintreten des Hirntodes erlischt, oder ob es auf eine für uns nicht erfassbare Weise weiter existiert. Wir wissen auch nicht, ob das Geistig-Seelische, sofern es weiterexistiert, noch leiden kann. Dies aber müssten wir wissen, um sicher zu sein, dass Organtransplantationen am Lebensende Spendern nicht schaden.“ Dass die Transplantationsmedizin ohne dieses Wissen trotzdem Organe transplantiere, sei „unhaltbar“.

Der Verein, der sich auf seiner Internetpräsenz (www.aepol.net) als politisch und konfessionell „neutral“ bezeichnet, plant, eine Volksinitiative für ein Verbot von Organspenden am Lebensende in der Schweiz zu starten. Nach Ansicht des Vereins sollten nur die sogenannten Lebendspenden einer Niere, eines Teils der Leber oder des Dünndarms in Zukunft erlaubt bleiben.

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen. Kostenlos erhalten Sie die aktuelle Ausgabe

Themen & Autoren
Transplantationen Transplantationsmedizin

Weitere Artikel

Die Ärzte für das Leben appellieren in einem Brief an alle Bundestagsabgeordneten, den Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende abzulehnen.
04.07.2019, 18 Uhr
Stefan Rehder
Eine Reihe geleakter Dokumente enthüllt besorgniserregende Äußerungen aus den Reihen der führenden Trans-Aktivistengruppe WPATH.
14.04.2024, 07 Uhr
Sally-Jo Durney

Kirche

Die deutschen Bischöfe werden beim Synodalen Ausschuss wohl keine kirchenrechtskonforme Lösung finden. Das Mehrheitsprinzip eröffnet einen rechtsfreien Raum.
25.04.2024, 11 Uhr
Regina Einig