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Religionsvertreter kritisieren Verlegung von Weihnachtsfeier

Religion dürfe nicht aus der Schule ausgeschlossen werden, heißt es aus kirchlichen Kreisen. Kritik kommt von christlichen wie muslimischen Religionsvertretern.
Gerichtshof: Kruzifixe bleiben in Klassenzimmern
Foto: Karl-Josef Hildenbrand (dpa) | Ein Kreuz im Klassenzimmer einer Grundschule hinter dem Lehrerpult mit Schulheften.

Die angeblich auf Kritik einer muslimischen Schülerin zurückgehende Verlegung einer Weihnachtsfeier an einer Schule in Lüneburg stößt bei christlichen und muslimischen Religionsvertretern auf Unverständnis.
Dass eine schulische Weihnachtsfeier nicht während der Unterrichtszeit stattfinden könne, finde er „schade und auch etwas absurd“, sagte der Hildesheimer katholische Weihbischof Nikolaus Schwerdtfeger der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“. Der Leiter des Katholischen Büros Niedersachsen, Felix Bernard, verwies auf Paragraf  2 des Schulgesetzes, wonach ausdrücklich das Christentum Grundlage der Erziehung sei: „Religiöse Musik gehört zu unserem kulturellen Erbe - sonst wäre es auch nicht mehr möglich, Bach-Kantaten im Musikunterricht zu behandeln.“

Die evangelische Oberlandeskirchenrätin Kerstin Gäfgen-Track erklärte im Gespräch mit der Zeitung, Religion müsse in Schulen zwar sensibel behandelt werden, doch bedeute das gerade nicht den Ausschluss von Religion aus der Schule. Es brauche vielmehr eine „religionssensible Vermittlung der adventlichen und weihnachtlichen Inhalte“. Das gehöre zu den Grundpfeilern der Gesellschaft. Skeptisch äußerste sich auch der Vorsitzende der Schura, also des Rates islamischer Gemeinschaften, Recep Bilgen: Die Schule habe vorschnell gehandelt und eine unnötige Diskussion angestoßen. Solche Absagen könnten Vorurteile gegenüber Muslimen eher schüren, warnte Bilgen.

Am Dienstag war die Verlegung der Weihnachtsfeier am Gymnasium Johanneum in Lüneburg auf einen Termin außerhalb der Unterrichtszeit bekannt geworden. Wie der NDR zunächst berichtet hatte, sei dies aufgrund der Kritik einer muslimischen Schülerin erfolgt, die sich im Vorjahr über das Singen christlicher Weihnachtslieder beschwert habe. Medienberichte, wonach der Schulleiter die Verlegung inzwischen mit einem Personalwechsel im Kollegium erklärt habe, konnten am Mittwoch zunächst nicht bestätigt werden. Die Schule war für eine Stellungnahme nicht mehr zu erreichen.

DT/KNA

 

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Christentum Evangelische Kirche Islam Kirchen und Hauptorganisationen einzelner Religionen Kulturelles Erbe Weihnachtslieder

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