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Regenbogenjustiz

Manchmal hat der Kinderschutz für die EU höchste Priorität. Wenn es um die LGBTQ-Ideologie geht, spielt er auf einmal gar keine Rolle.
Pride-Parade in Ungarns Hauptstadt Budapest im Juni 2025.
Foto: IMAGO / ZUMA Press Wire | Pride-Parade in Ungarns Hauptstadt Budapest im Juni 2025. Das höchste EU-Gericht hat nun entschieden: Ungarn habe gegen die Werte der Europäischen Union verstoßen, indem es ein Gesetz eingeführt habe, das ...

Haben Minderjährige ein Recht auf LGBTQ-Inhalte? Ja, meint der Gerichtshof der Europäischen Union mit seiner Entscheidung vom 21. April und widerspricht damit der bestehenden Rechtslage in Ungarn. Denn dort gilt seit 2021 ein Gesetz, das verbietet, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren Inhalte öffentlich zugänglich zu machen, die Homosexualität, Geschlechtsumwandlung oder sogenannte Transidentitäten propagieren.

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EU-Präsidentin Ursula von der Leyen nannte das Gesetz nach der Einführung eine „Schande“ und die EU-Kommission reichte Klage gegen Ungarn ein. Nun hat das höchste EU-Gericht die Einschätzung von der Leyens juristisch bestätigt: Ungarn habe gegen die Werte der Europäischen Union verstoßen, indem es ein Gesetz eingeführt habe, das „LGBTI+-Personen stigmatisiere und marginalisiere“. So heißt es in der Pressemitteilung des EU-Gerichtshofs zum Urteil. Seltsam, wie der Kinderschutz für die EU manchmal höchste Priorität haben kann – Stichwort Mindestalter und Altersverifikation bei Social Media –, während er in vergleichbaren Fällen gar keine Rolle spielen soll, jedenfalls nicht, wenn es um die LGBTQ-Ideologie geht.

Beugt sich Magyar den Vorgaben aus Brüssel?

Mit dem Urteil aus Brüssel steht der designierte ungarische Ministerpräsident Péter Magyar, kaum gewählt, auch schon vor seiner ersten EU-Bewährungsprobe. Als Parteigänger der Regenbogen-Bewegung war er nämlich bisher nicht in Erscheinung getreten. Liberale Medien zitierten zwar gerne seine Aussage aus dem Jahr 2024, dass, wenn seine Partei Tisza an die Macht komme, jeder so leben und lieben könne, wie er wolle. Weggelassen wurde aber meist seine Ergänzung: Dies gelte nur, solange dadurch keine Gesetze oder andere Personen verletzt würden. Die Grenzen zu bestimmen, sei eine gesellschaftliche Aufgabe.

Was aber heißt das mit Blick auf das von der EU beanstandete Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen? Diese Frage wird Péter Magyar nicht nur für sich privat, sondern als ungarischer Ministerpräsident gegenüber der EU beantworten müssen. Bleibt er, wie er es bereits in der Migrationsfrage angekündigt hat, auf dem an nationaler Souveränität orientierten Orbán-Kurs oder beugt er sich den Vorgaben aus Brüssel?

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Sebastian Ostritsch

Kirche

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21.04.2026, 11 Uhr
Regina Einig