Dinge zu überprüfen, die sich gänzlich anders entwickeln, als erwartet oder gewünscht, müsste eine Selbstverständlichkeit sein. Was im Leben eines jeden gilt, gilt erst recht für Institutionen wie den Bundestag. Schließlich stellt das Parlament mit dem, was es tut oder unterlässt, Weichen für die Zukunft aller.
Bedauerlicherweise ist die Wirklichkeit eine andere. Dass nur 109 der 630 Abgeordneten den interfraktionellen Antrag „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) - Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ (Bundestagsdrucksache 21/3873) gezeichnet haben, verheißt wenig Gutes.
Widerstand bei Teilen von SPD, Grünen und AfD
Zum Vergleich: Als SPD und Grüne sich auf den letzten Metern der vergangenen Legislatur anschickten, den Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, fanden sich auf Anhieb 236 Unterstützer dieses Anliegens. Eines, von dem jeder wusste, dass es, falls nicht verfassungswidrig, zumindest verfassungsrechtlich höchst bedenklich war. Und obwohl es diesmal nur darum geht, mehr Licht in das Halbdunkel zu bringen, das den NIPT umgibt, mit dem im Blut von Schwangeren nach Anzeichen für eine Trisomie des ungeborenen Kindes gefahndet wird, regt sich bei Teilen von SPD, Grünen und AfD Widerstand.
Während die einen in der Überprüfung der Kassenzulassung des NIPT einen Angriff auf die Selbstbestimmung Schwangerer zu wittern können meinen, schlagen die anderen klassenkämpferische Töne an. Beides ist keine Kleinigkeit. „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, lautet Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 des Grundgesetzes. Wissen zu wollen, ob mit der Kassenzulassung des NIPT dagegen verstoßen wurde, und falls ja, in welchem Umfang, zählt zu den unabweislichen Pflichten des Parlaments. Abgeordnete, die dem interfraktionellen Antrag dennoch ihre Unterstützung verweigern, versagen daher als Parlamentarier und sollten dafür vom Wähler zur Rechenschaft gezogen werden.
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