Im Anschluss an die Senkung der Einkommensgrenzen für den Bezug von Elterngeld im Jahr 2021 plant Bundesminister für Finanzen Christian Lindner (FDP) eine weitere Kürzung des Elterngelds. Der Deutsche Familienverband (DFV) und eine öffentliche Petition fordern dagegen eine Erhöhung.
Der Bundeshaushalt 2024 soll am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden. Die Einkommenshöchstgrenze für den Bezug von Elterngeld liegt nach dem Entwurf bei 150.000 Euro. Im Vergleich zum bisherigen Stand ist das eine Halbierung. Aktuell haben Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 300.000 Euro (Alleinerziehende bis zu 250.000 Euro) Anspruch auf die familienpolitische Leistung.
Basis-Betrag seit fast 40 Jahren nicht angehoben
Das Elterngeld verpasse es, sowohl bei den Höchsteinkommen als auch bei den unteren Einkommensschichten, „Paaren mehr Mut zu mehr Kindern“ zu machen, moniert der DFV in einer Pressemitteilung. „Eine Kürzung einer Lohnersatzleistung will niemand leichtfertig hinnehmen. Darüber muss dringend diskutiert werden“, sagte Franziska Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Familienverbandes. „Der eigentliche Skandal liegt beim Elterngeld jedoch beim Versäumnis, dass der Basis-Elterngeldbetrag seit fast 40 Jahren nicht angehoben worden ist.“
Die fehlende Inflationsanpassung habe beim Elterngeld seit 1986 die Folge, dass der Mindestbetrag von 300 Euro heute nur noch eine Kaufkraft von 150 Euro habe. „Der Kaufkraftverlust des Elterngeldes trifft vor allem arme, alleinerziehende und kinderreiche Familien, die typischerweise nicht aus einer gut bezahlten Erwerbstätigkeit in den Elterngeldbezug gehen. Der große familienpolitische Skandal ist die seit 40 Jahren anhaltende Unsichtbarkeit einkommensschwacher Familien beim Elterngeld“, so Schmidt weiter. Daher fordert der Deutsche Familienverband die inflationsbereinigte Anhebung des Mindestbetrages des Elterngeldes auf 600 Euro.
Strukturelles Problem
Die Erhöhung des Elterngelds ist auch Gegenstand einer öffentlichen Petition, die am Montag im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt wurde. Vor den Abgeordneten sprach Petentin Daniela Weckmann von einem „strukturellen Problem, das dringend eine politische Antwort braucht“. Neben der Erhöhung des Mindestsatzes von 300 Euro brauche es einen regelmäßigen Inflationsausgleich sowie die Erhöhung der 1.000-Euro Geringverdienergrenze, eine grundsätzliche Anhebung der Lohnersatzraten und die Erhöhung des Höchstsatzes von 1.800 Euro um 35 Prozent.
Familien-Staatssekretärin Ekin Deligöz (Bündnis 90/Die Grünen) machte hingegen deutlich, dass es sich beim Elterngeld nicht um eine existenzsichernde Leistung, sondern um eine Lohnersatzleistung handle. Ziel seiner Einführung sei es gewesen, die Erwerbstätigkeit zu fördern. Zu der im Koalitionsvertrag geplanten Dynamisierung des Elterngeldes gibt es laut Deligöz aktuell keinen Fahrplan.
Das Elterngeld geht auf das 1986 eingeführte Erziehungsgeld zurück. Damals erhielt ein Elternteil 600 DM für die Kindererziehung. 2007 wurde aus dem Erziehungsgeld mit dem heutigen Elterngeld eine Lohnersatzleistung. Seitdem erhalten Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes arbeitssuchend oder ohne Einkommen waren, einen Mindestbetrag von 300 Euro. Nach Angaben des DFV bezieht etwa ein Viertel aller Mütter den Basisbetrag. DT/chu
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