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Kommission: Aktive Sterbehilfe bei Kleinkind war gesetzeskonform

Eine Prüfungsinstanz sieht die Voraussetzungen als erfüllt an. Der Fall wird nun an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Kritik kommt vor allem aus christlichen Kreisen.
Fall kindlicher Euthanasie in den Niederlanden erstmals geprüft
Foto: xtreewat0071x via imago-images.d (www.imago-images.de) | Die Euthanasie eines Zweijährigen soll korrekt vorgenommen worden, die Voraussetzungen erfüllt gewesen sein. Doch Christen äußern Kritik.

Seit 2024 ist es in den Niederlanden möglich, das Leben eines Kindes zwischen eins und zwölf Jahren unter bestimmten Voraussetzungen aktiv zu beenden. Ende vergangenen Jahres wurde diese Regelung erstmals angewendet – bei einem knapp zweijährigen Kind. Nun ist eine niederländische Prüfungskommission, die den Fall untersuchte, zu dem Ergebnis gekommen: Der Arzt habe „sorgfältig gehandelt“. Darüber berichten mehrere niederländische Medien. Die Einschätzung der Kommission wird nun an die niederländische Staatsanwaltschaft, das „Openbaar Ministerie“ (OM), weitergeleitet. Diese kann den Fall noch strafrechtlich prüfen.

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Medienberichten zufolge handelte es sich bei dem Kind um ein Frühchen, das nach 26 Schwangerschaftswochen zur Welt kam und unmittelbar danach schwere Komplikationen erlitt. Ärzte stellten eine Hirnschädigung fest: Das Kind entwickelte eine schwere Epilepsie. Es konnte nicht sprechen und kaum sehen, litt unter Hustenanfällen, einer Schluckstörung und war ständig kurzatmig sowie fast nicht ansprechbar. Medikamente gegen die epileptischen Anfälle halfen kaum und führten zudem zu schweren Nebenwirkungen. Die Ärzte gingen davon aus, dass das Kind früh sterben würde. Da sein Zustand sich verschlechterte, baten die Eltern den Arzt schließlich darum, das Leben ihres Kindes zu beenden.

Strenge Sorgfaltskriterien sind zu beachten

Dies ist in den Niederlanden möglich, wenn auch nur unter sehr strengen Auflagen. So muss es sich um ein „aussichtsloses, unerträgliches und unumkehrbares Leiden“ handeln. Zudem darf es keine andere „vernünftige Lösung" zum Beenden des Lebens geben. Und es muss eine Zweitmeinung von einem unabhängigen Arzt vorliegen, die den Fall als aussichtslos bestätigt.

In diesem konkreten Fall kam die erforderliche Zweitmeinung von Ärzten der Beratungsstelle „Artsen Steunpunt Levenseinde Kinderen“. Sie bestätigten, dass keine realistische Aussicht auf eine Verbesserung der Situation bestand und eine irreversible Situation vorlag, schlugen jedoch zunächst alternative Medikamente vor, die das durch die Epilepsie verursachte Leiden lindern sollten. Der behandelnde Arzt folgte dieser Empfehlung, erklärte der Prüfungskommission später jedoch, das Kind habe wegen der Nebenwirkungen weitere Beschwerden entwickelt. Auch eine Alternative zur Lebensbeendigung wie ein Verzicht auf Flüssigkeit und Nahrung bis zum Tod oder eine palliative Sedierung wurden ausgeschlossen.

Die aktive Beendigung des Lebens eines Kindes unter zwölf Jahren wird in den Niederlanden nicht als Euthanasie bezeichnet. Das Euthanasiegesetz setzt eine freiwillige und wohlüberlegte Bitte des Patienten selbst voraus. Kinder unter zwölf Jahren können eine solche Bitte nach niederländischem Recht nicht eigenständig äußern. Deshalb sprechen niederländische Behörden und Medien in diesem Fall von „actieve levensbeëindiging“, also „aktiver Lebensbeendigung“. 

Kritik aus christlichen Kreisen

Die christliche Patientenvereinigung NPV kritisiert die neue Regelung. Auf ihrer Internetseite heißt es, dass das Ziel der Behandlung immer darauf gerichtet sein müsse, „das Leiden zu bekämpfen und den Komfort des Patienten zu fördern, nicht darauf, das Leben zu beenden“. Das Leben eines Kindes zu beenden, das nicht immer sagen könne, was es möchte, das „beeinflussbar ist und sich nicht selbst zur Wehr setzen kann“, gehe zu weit. Dies gelte umso mehr, als es schwierig zu beurteilen sei, ob ein Kind „unerträglich und aussichtslos“ leide. Die Perspektive des Kindes auf sein Leiden sei häufig nur schwer zu erfassen. Zudem könnten Kinder anders mit Leiden umgehen als Erwachsene. 

Auch der Utrechter Kardinal Willem van Eijk hat sich zum Thema bereits bei der Ankündigung der Regelung im Oktober 2020 als Referent für Medizinethik der niederländischen Bischofskonferenz geäußert. Er warnte: Wer aktive Lebensbeendigung wegen einer bestimmten Form des Leidens vornehme, gebe das Prinzip auf, dass das Leben einen wesentlichen Wert besitze. „Dadurch wird man immer wieder vor der Frage stehen, ob die Lebensbeendigung auch bei einer weniger schweren Form des Leidens angewendet werden kann“ und auf Kinder ausgedehnt werden solle, sagte der Kardinal 2020 laut der christlichen, öffentlich-rechtlichen Medienorganisation KRO-NCRV.  DT/dsc

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