Im Interview mit der „Tagespost“ erklärt der Migrationsforscher Herbert Brücker die Zusammenhänge von Asyl- und Arbeitsmigration. Es gebe „eine Reihe von rechtlichen Hürden“, die die Arbeitsmarktintegration von Asylbewerben am Anfang behindern. Anders als Arbeitsmigranten hätten Asylbewerben meistens keine deutschen Sprachkenntnisse und kämen aus Bildungssystemen, die sich mit dem deutschen nicht vergleichen ließen. Deshalb hätten Asylbewerber grundsätzlich schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt als Arbeitsmigranten.
Es liegt nicht am Bürgergeld
Befürchtungen, dass das Bürgergeld für Asylanten den Einstieg in den Arbeitsmarkt verzögere, entgegnet Brücker: „Wer Bürgergeld bezieht, wird automatisch dazu angehalten, einen Job zu suchen und an potenzielle Arbeitgeber vermittelt.“ Asylbewerber, über deren Status noch nicht entschieden wurde, seien nicht verpflichtet, sich Arbeit zu suchen.
Über sechzig Prozent der 2015 nach Deutschland Geflüchteten, schätzt Brücker, sind aktuell erwerbstätig: „Deutschland ist mit diesen Werten Spitzenreiter in Europa“. Man habe hierzulande in Sprachkompetenz und Ausbildung investiert, was die Erwerbstätigkeit kurzfristig verzögere, sich aber langfristig auszahle. Die größte Hürde für die Arbeitsmarktintegration ist laut Brücker die Anerkennung ausländischer Abschlüsse.; eine Schraube, an der dringend gedreht werden müsse. „Migranten, die über einen Abschluss verfügen, er aber nach deutschem Recht nicht anerkannt wird, wandern dann nicht nach Deutschland aus, sondern in Länder, die auf eine Anerkennungsprüfung verzichten“. DT/sdu
Lesen Sie das vollständige Interview in der kommenden Ausgabe der „Tagespost“.