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Her mit euren Organen!

Die Schweizer müssen über die Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende abstimmen – Eine Volksinitiative erreichte das notwendige Quorum. Von Stefan Rehder
Organspende
Foto: dpa | Nach der Entnahme werden die Organe in solchen Boxen transportiert.

Organspende fördern – Leben retten“. So lautet der Name einer Volksinitiative, die in der Schweiz die Widerspruchsregelung bei der Organspende einführen will. Wann das Schweizer Stimmvolk darüber befinden soll, ist noch unklar. Klar ist nur: Die von der „Jeune Chambre Internationale Riviera“ (JCI Riviera) lancierte Initiative hat die dafür erforderliche Unterschriftenzahl erreicht. Das teilte die Bundeskanzlei in Bern Ende April mit. Demnach habe die Prüfung der eingereichten Unterschriftenlisten durch die Bundeskanzlei ergeben, dass 112 633 der 112 991 übergebenen Unterschriften gültig seien. Bislang sind in der Schweiz Organtransplantationen – ähnlich wie in Deutschland – nur möglich, wenn der Organspender seine Bereitschaft zu einer Organentnahme ausdrücklich auf einer Spenderkarte oder in einer Patientenverfügung dokumentiert hat. Hat er dies nicht, werden die Angehörigen gefragt. Die JCI Riviera, eine Non-Profit-Organisation, will das ändern. Dazu soll der Artikel 119a der Schweizer Bundesverfassung um einen neuen Absatz 4 erweitert werden. Der soll lauten: „Die Spende von Organen, Geweben und Zellen einer verstorbenen Person zum Zweck der Transplantation beruht auf dem Grundsatz der vermuteten Zustimmung, es sei denn, die betreffende Person hat zu Lebzeiten ihre Ablehnung geäussert.“

Danach wäre jeder Schweizer auch ein potenzieller Organspender. Es sei denn er hat einer Organentnahme ausdrücklich widersprochen. Die JCI Riviera begründet ihren Vorstoß für einen Systemwechsel bei der Organspende damit, dass die Schweizer Bevölkerung Umfragen zufolge die Organspende überwiegend befürworte. So habe eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes DemoSCOPE aus dem Jahr 2015 gezeigt, dass mehr als 80 Prozent der Schweizer der Organspende positiv gegenüberständen. Stehe jedoch tatsächlich einmal die Frage nach einer Organspende im Raum, hätten nur fünf Prozent der Betreffenden einen entsprechenden Entscheid auch hinterlegt. Auch hätten die Angehörigen zu rund Zweidritteln in solchen Fällen keine Kenntnis vom Wunsch der Betroffenen.

Nach Informationen der „Neuen Zürcher Zeitung“ befasst sich derzeit auch die Nationale Ethikkommission (NEK) der Schweiz mit der möglichen Einführung einer Widerspruchsregelung. Wie NEK-Präsidentin Andrea Büchler der NZZ sagte, plane die Kommission eine Stellungnahme. 2012 hatte die NEK die Widerspruchsregelung noch als „ethisch bedenklich“ bezeichnet und es einstimmig abgelehnt, „einen Übergang zur Widerspruchslösung zu empfehlen“. Kritiker der Widerspruchsregelung, um deren Einführung auch in Deutschland gerungen wird, weisen darauf hin, dass die Organspende eine höchstpersönliche und freiwillige Angelegenheit bleiben müsse. Von einer vermuteten Zustimmung auszugehen sei daher ebenso verkehrt, wie eine Entscheidung erzwingen zu wollen. Alles andere als eine aus freien Stücken geäußerte Bereitschaft zur Organspende laufe auf eine Vergesellschaftung von Organen hinaus.

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