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Gott in die Präambel: Saarland in guter Verfassung

Der Landtag in Saarbrücken wird wahrscheinlich beschließen: Die Anrufung Gottes wird in die Präambel zur Landesverfassung aufgenommen. Ein wichtiges Signal.
Saarländische Verfassung
Foto: IMAGO / Becker&Bredel | In dieser Woche wird voraussichtlich der Landtag in Saarbrücken beschließen, dass in einer Präambel, die der Verfassung vorausgestellt wird, Gott angerufen werden soll.

Das Saarland ist in guter Verfassung, denn es stellt sich in die Verantwortung vor Gott: In dieser Woche wird voraussichtlich der Landtag in Saarbrücken beschließen, dass in einer Präambel, die der Verfassung vorausgestellt wird, Gott angerufen werden soll.

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Das ist ein wichtiges Signal. Im Moment wird viel darüber diskutiert und auch gestritten, ob unser Staat sich nicht an einem Scheideweg befindet: Zeitenwende. Gilt noch das, was bisher für die Bundesrepublik gegolten hat? Eine solche Präambel steht klar für ein Bekenntnis zur bundesrepublikanischen Kontinuität. Nach dem Vorbild des Grundgesetzes soll Gott angerufen werden und das saarländische Volk bekennt sich so zur Verantwortung vor ihm.

Ein Gott, der nicht religiös zu verstehen ist

Hier wird greifbar, welches Menschenbild dem Grundgesetz und damit unserem gesamten Staatswesen zugrunde liegt: Es ist der Mensch, der in verantworteter Freiheit lebt. „Gott“ steht entsprechend der christlich geprägten kulturellen Tradition dabei für eine transzendente Instanz, vor der der Einzelne mit seinem Handeln rechenschaftspflichtig wird. Er wird so dazu angehalten, nicht nur rein individualistisch zu agieren, sondern sein Tun vor einem weiteren Horizont zu reflektieren. Diese Anrufung Gottes markiert: Diese Verfassung ist nicht bloß ein formales Werk, sie formuliert eine Werteordnung.

Der Staatsrechtslehrer Udo Di Fabio hat immer wieder deutlich gemacht, dass dieser „Gott“ des Grundgesetzes, der nun auch der „Gott“ der saarländischen Verfassung wird, nicht religiös zu verstehen sei. Der Begriff ist hier vielmehr als eine Chiffre zu deuten, er steht, so hat es Di Fabio einmal formuliert, für das „Eingeständnis, dass es jenseits der menschlichen Vernunft noch mehr gibt“. Deswegen kann dieser Gottesbegriff zum Bezugspunkt für Christen, für Muslime, Juden, aber auch für Agnostiker oder gar Atheisten werden. Sie können ihren jeweiligen religiösen Anspruch an sich als Staatsbürger erfüllen, indem sie sich mit dem Gottesbezug in Verbindung setzen.

Dies erklärt auch, warum sich im Vorfeld eine interreligiöse Initiative für diese Verfassungsänderung besonders stark gemacht hat. Christen sollten schließlich beachten: Auch wenn hier nicht der christliche Gott explizit genannt wird, so ist diese Verfassung aber das Ergebnis einer kulturellen Entwicklung, die maßgeblich christlich geprägt ist.

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Sebastian Sasse

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