Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung „Essener Gespräche“

Welche Erwartungen stellt der Verfassungsstaat an Kirchen und Religionsgemeinschaften?

Eine Frage, die abstrakt klingt, jedoch ziemlich konkret ist. Das zeigten die diesjährigen „Essener Gespräche“ zum Thema Staat und Kirche.
CDU-Politiker Armin Laschet
Foto: IMAGO/LUKA KOLANOVIC (www.imago-images.de) | Leidet daran, dass katholische Laien nicht lauter ihre Stimme erheben, um der Gesellschaft Orientierung zu geben: Armin Laschet.

Für Armin Laschet war es ein Heimspiel: Als er am frühen Montagmorgen den Auftakt zu den diesjährigen „Essener Gesprächen“ setzte, konnte der ehemalige Kanzlerkandidat der Union, der jetzt dem Auswärtigen Ausschuss im Bundestag vorsitzt, mit einer Eigenschaft glänzen, die ihn mittlerweile im politischen Betrieb zur Ausnahmefigur macht: Der 65-jährige Aachener Christdemokrat ist nicht nur ein engagierter katholischer Laie, die Tatsache, dass er Politiker geworden ist, hängt auch zentral mit seiner katholischen Prägung zusammen. Laschet stammt aus dem Zentrum des katholischen Milieus. Und deswegen hat er auch eine ganz bestimmte Perspektive auf das Verhältnis von Staat und Kirche.

Lesen Sie auch:

Für das Auditorium, das sich in der Akademie des Bistums Essen, in der Mülheimer Wolfsburg, versammelt hatte, vornehmlich Staats- und Kirchenrechtler, mag diese Position klassisch sein. Die traditionelle Tagung findet bereits seit 1966 statt. Für den Rest der Republik wird sie aber zunehmend erklärungsbedürftig. Und Laschet bereitet das Sorge, ja, das wurde zumindest zwischen den Zeilen deutlich, er leidet sogar ein wenig darum. Ganz der humorvolle Rheinländer baute er seine Skepsis in seinen Vortrag ein. Den er übrigens frei hielt – das ist mit Blick auf Laschets Pointe wichtig: Sein Redenschreiber stamme aus Ostdeutschland, das merke er daran, dass im Manuskript Formulierungen auftauchten wie „Der Staat gewährt der Kirche Rechte.“ Laschet: „Der Staat gewährt gar nichts. Erst mal ist das Recht da.“

Laschet: „Ich schließe keine Kirchen.“

Der ehemalige Ministerpräsident von NRW brachte auch gleich ein aktuelles Beispiel aus der Corona-Zeit. Regelmäßig fanden damals die Ministerpräsidentenkonferenzen statt. Damals ging es auch darum, ob Kirchen geschlossen werden sollten. Für ihn habe von Beginn an festgestanden: „Ich schließe keine Kirchen.“ Ebenso: „Ich schließe keine Synagogen.“ Am Ende habe aber Nordrhein-Westfalen als einziges Bundesland so agiert. Vielfach, so Laschet, habe überhaupt keine Sensibilität dafür bestanden, was so ein Akt der Kirchenschließung bedeuten würde. Ein zweiter Kritikpunkt: Die Kirche habe vielerorts übereifrig die Einschränkungen des Staates umgesetzt beziehungsweise verschärft. In seiner Kirchengemeinde in Aachen-Burtscheid habe man bis freitags einen Platz reservieren müssen, wenn man sonntags in die Messe habe gehen wollen. Das sei ihm nicht möglich gewesen, er sei daher in den Aachener Dom ausgewichen.

Kritische Worte fand der katholische Laie Laschet dann noch für die mangelnde Relevanz, die die organisierten katholischen Laien im Zentralkomitee der deutschen Katholiken heute für die öffentliche Meinung hätten. Wichtige Politiker seien dort in den Gremien nicht mehr vertreten, die Zeiten eines Hans Maier offenbar lange vorbei. Stattdessen stehe Selbstbeschäftigung auf dem Programm. Der Synodale Weg, der sicherlich auch eine gewisse Berechtigung gehabt habe, stehe auch dafür. Laschet mahnte an: Die Laien sollten sich wieder stärker mit zentralen gesellschaftspolitischen Fragen beschäftigen – und so Orientierung für die zentralen Debatten der Gegenwart geben.

In diesem Zusammenhang ist auch noch eine andere launige Anmerkung Laschets wichtig: Es wurde gerade über die mögliche Rolle der Islamverbände diskutiert, als Laschet das hierbei ja oft benutzte Schlagwort von der „Parallelgesellschaft“ aufnahm. Er selbst sei, wenn man so will, in einer katholischen Parallelgesellschaft aufgewachsen und sozialisiert worden: vom katholischen Kindergarten über das bischöfliche Gymnasium bis hin zur katholischen Studentenverbindung. Und der 65-Jährige machte deutlich, dass er darüber sehr froh sei. Dass er auch noch immer gerne in diesem Milieu fest verwurzelt ist, illustrierte er an einigen Erlebnissen. Kürzlich sei sein Enkel getauft worden. Ihn habe erschrocken, dass mittlerweile solche Taufen in seiner Gemeinde nur noch zweimal im Monat stattfänden. Auch sei die Zahl der Kommunionkinder erheblich zurückgegangen. Auch das könne er gut einschätzen, weil seine Frau lange Zeit diese Gruppen geleitet habe. Laschets Vortrag war zwar in gewisser Weise nur das Vorspiel zur eigentlichen Tagung. Aber der Politiker Laschet war als biografisches Beispiel ein Beleg für die Relevanz des Themas, das nun bei den „Essener Gesprächen“ im Mittelpunkt stand.

Wir haben es mit einem hoffenden Staat zu tun

Es ging um die sogenannten „verfassungsstaatlichen Erwartungen“ an die Kirchen und die Religionsgemeinschaften. In einer Verfassung geht es nicht nur um Verbote und Gebote, sondern aus dem Grundgesetz lassen sich auch Erwartungen herauslesen, die an die Träger der Grundrechte gerichtet werden. Denn nicht nur die einzelnen Bürger, sondern eben auch die Kirchen sind solche Grundrechte-Träger. Von der Verfassung her wird erwartet, dass diese Subjekte in der Art und Weise, wie sie ihre Grundrechte wahrnehmen, dem Gemeinwohl dienen. Diese Erwartung richtet sich auch an die Kirche. Aber wie kann sie erfüllt werden? Zumal diese Erwartungen natürlich nicht rechtlich erzwungen werden können. Wir haben es hier vielmehr mit einem hoffenden Staat zu tun. Dieser Staat wird dabei von einem bestimmten Bild des idealen Grundrechtsträgers geleitet. Und das Beispiel Laschet – er steht eben für einen bestimmten Typus – könnte man auch so verstehen: Die Hoffnung wird erfüllt. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der berühmten Formel des Staatsrechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde zu verstehen, nach der der freiheitlich-säkulare Staat von Voraussetzungen lebe, die er selbst nicht schaffen könne. Er hofft vielmehr oder erwartet eben auch, dass weltanschaulich geprägte Institutionen wie die Kirche den ihnen durch die Grundrechte genutzten Freiraum nutzen, um Menschen entsprechend zu prägen, damit diese sich für das Gemeinwohl engagieren. Das wäre eben das Beispiel Laschet – aber gibt es das heute noch? Wo sind die kleinen Armins der Gegenwart?

In verschiedenen Varianten, jeweils auf unterschiedliche Rechtsbereiche bezogen, wurden diese Aspekte unter der fachkundigen Leitung des Leipziger Staats- und Verwaltungsrechtlers Arnd Uhle intensiv diskutiert. Vor allem eine Erkenntnis war dabei wichtig: Der ureigene Auftrag der Kirche und die Hoffnungen des Staates des Grundgesetzes widersprechen sich nicht. Gerade dann, wenn die Kirche ihrer Sendung folgt, wird sie den Erwartungen des deutschen Verfassungsstaates gerecht. In diesem Sinne fasste Josef Isensee, einer der führenden deutschen Staatsrechtler, mittlerweile 88 Jahre alt und so etwas wie der Doyen der Versammlung, die Bedeutung des Themas mit einer deutlich optimistischen Note zusammen: Er zitierte den Herzog von Alba aus Goethes „Egmont“: „Was ist des Freiesten Freiheit? Recht zu tun.“ Die Kirche verfüge über diese positive Freiheit, im Sinne ihrer Sendung zu wirken: „Die Verfassung geht davon aus, dass die Kirche ihren Part dazu beiträgt, ein gelingendes Gemeinwesen herzustellen“, so der Bonner Professor.

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Sebastian Sasse

Kirche

Das Kölner Rhein-Meeting hatte den Leiter der vatikanischen Fastenexerzitien, Bischof Erik Varden OCSO, zu Gast.
19.03.2026, 11 Uhr
Bernhard Raspels
„Man hat einander vertraut und das Vertrauen war so, dass man auf Kontrolle verzichtet hat“: Der emeritierte Eichstätter Oberhirte gibt Einblick, wie es zur Veruntreuung kommen konnte.
17.03.2026, 17 Uhr
Esther von Krosigk