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Eine entscheidende Schlacht um Transgender-Fragen

In Großbritannien erhitzt der Fall um die Ökonomin Maja Forstater die Gemüter und heizt auch international die Transgender-Debatten an. Nun hat sie einen spektakulären juristischen Sieg errungen. Was bedeutet das für die Meinungsfreiheit.
Fall Maja Forstater
Foto: Yui Mok (PA Wire) | Der Londoner High Court: Richter Akhlaq Choudhury urteilte, dass der erstinstanzliche Arbeitsrichter „rechtlich geirrt“ hat.

Der Fall Forstater hat in Großbritannien viel Aufsehen erregt und sogar in der internationalen Presse die Transgender-Debatte angeheizt. Manche sehen ihn als eine entscheidende Schlacht um die Meinungsfreiheit rund um Transgender-Fragen. So sieht es ihr Unterstützerin J. K. Rowling, die berühmte Schriftstellerin und Harry-Potter-Erfinderin, die wegen transgender-kritischer Ansichten ebenfalls in die Schusslinie von selbsternannten Progressiven geraten ist.

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Kritisch zu Transgender-Gesetz geäußert

Vor zwei Jahren hatte die studierte Ökonomin und Steuerexpertin Maja Forstater ihren Job als Wissenschaftlerin bei einem Think-Tank verloren, weil sie sich kritisch über Pläne für eine Änderung eines Transgender-Gesetzes geäußert hatte. „Ich glaube, dass männliche Menschen keine Frauen sind. Ich glaube nicht, dass ,Frausein‘ eine Frage der Identität oder weiblicher Gefühle ist. Es geht um Biologie“, schrieb sie auf Twitter. Das biologische Geschlecht sei eine Realität sei und nicht änderbar. Das Geschlecht (Sex) dürfe nicht mit der „Gender-Identität“ verwechselt werden.

In ihren umstrittenen Tweets hatte sie sich auch zu einem Sexualstraftäter geäußert, der als „Transgender-Frau“ in einem Frauengefängnis inhaftiert war und dort Frauen sexuell angriff. Auch kritisierte sie, dass die Wirtschaftszeitung Financial Times einen Credit-Suisse-Direktor, der gelegentlich Frauenkleider anzieht, auf die Liste der hundert wichtigsten Frauen in der Londoner Finanzszene setzte.

Kurz darauf verlor Forstater ihren Job, weil ihr Arbeitgeber, das Centre for Global Development (CGD), ihren Beschäftigungsvertrag nicht verlängerte. In einem ersten arbeitsrechtlichen Prozess erlitt Forstater eine Niederlage. Der Richter James Tayler urteilte, Forstaters Ansichten „verdienen keinen Respekt in einer demokratischen Gesellschaft“. Sie sei „absolutistisch“ in ihren Ansichten und verleugne „die enormen Schmerzen, die durch falsch-gendern entstehen können“.
Nun allerdings hat die 47-jährige Mutter mehrere Kinder einen spektakulären Sieg im Berufungsverfahren vor dem High Court in London errungen. Richter Akhlaq Choudhury urteilte, dass der erstinstanzliche Arbeitsrichter „rechtlich geirrt“ hat. Forstaters „genderkritische“ Ansichten seien unter dem Equalities Act geschützt, über ihren Jobverlust müsse neu geurteilt werden. Der Höchstrichter machte auch deutlich, dass Forstater niemanden auf ihrer Arbeit verletzt oder belästigt hatte, sondern nur ihre Meinung zu einem umstrittenen Gesetz geäußert habe.

Kritiker der Gender-Dogmen dürfen nicht einfach entlassen werden

Das Urteil ist ein Meilenstein in der britischen Debatte, weil es deutlich macht, dass Kritiker der Gender-Dogmen nicht einfach entlassen werden dürfen und dass auch für sie Meinungsfreiheit gilt. Ansichten wie Forstaters seien eine philosophische Position, die nicht verboten ist, wie Nazismus, urteilte der High Court Richter. Die CGD-Chefin Amanda Glassman nannte dieses Urteil „überraschend und erstaunlich“. Auf Seiten von Gender- und LGBT-Gruppen war Enttäuschung zu hören. Die Organisation „Mermaids“ (Meerjungfrauen), die Gender-Umwandlungen von Kindern und Jugendlichen unterstützt, betonte, dass „misgendern von Transpersonen Diskriminierung“ sei.

Forstater, die zur Galionsfigur transgender-kritischer Frauen geworden ist, zeigte sich hocherfreut über den Ausgang ihrer Klage. Es sei nie ihre Absicht gewesen, andere zu belästigen. Aber es dürfe „niemand gezwungen werden, etwas zu glauben, was sie nicht glauben, nämlich dass Transfrauen Frauen sind und Transmänner Männer, und dass sie bestraft werden, wenn sie sich weigern“.

In der Sunday Times nannte eine Kommentatorin die Entscheidung einen Wendepunkt, der von Tausenden beachtet werde. „Wer den Trans-Aktivismus anzweifelt, wird ohnehin schon permanent bedrängt und auf der Arbeit zur Zielscheibe gemacht“, klagte Sarah Ditum. Das erste Urteil hätte fatale Folgen gehabt, etwa dass Arbeitnehmer um ihren Job bangen müssen, wenn sie beispielsweise gegen „gender-neutrale Toiletten“ seien oder wenn sie nicht ihre Pronomen (er/ihm, sie/ihr) in Emails schreiben wollen. Besonders verstörend sei die Reaktion des britischen Gewerkschaftsbundes TUC. Statt der entlassenen Frau beizuspringen, schrieb der TUC nach dem Höchstrichterurteil nur, dass er „Ressourcen im Kampf gegen Transphobie“ bereitstelle.

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Themen & Autoren
Claudia Hansen Internationalität und Globalität Meinungsfreiheit Transgender

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