„Hetze melden!“ Diese Aufforderung begegnet dem Nutzer auf der Webseite der „Meldestelle REspect!“ (der typografische Fehlgriff ist gewollt). Erforderlich für eine Meldung sind lediglich eine eigene Mailadresse, ein Betreff, eine URL oder ein Screenshot als Beleg sowie eine Kurzbeschreibung des Delikts.
Doch wem wird hier eigentlich was gemeldet und mit welchen Konsequenzen? Im Kleingedruckten ist zu lesen „Die Meldestelle REspect! berät und unterstützt bei Hetze im Netz. Betrieben wird sie von einem zivilgesellschaftlichen Träger, der Jugendstiftung Baden-Württemberg. Die Meldestelle REspect! ist kein staatliches Angebot.“
Das aber ist höchstens die halbe Wahrheit. Denn „REspect“ gehört zur „Jugendstiftung Baden-Württemberg“, die wiederum Teil des „Demokratiezentrums Baden-Württemberg“ ist. Dieses Zentrum aber wird finanziert vom baden-württembergischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration sowie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Beide Ministerien werden von Grünen geleitet.
Enorme Befugnisse
Damit nicht genug: Gerade erst wurde die „Meldestelle REspect“ von der – ebenfalls grün geführten – Bundesnetzagentur als „Trusted Flagger“ („vertrauenswürdiger Hinweisgeber“) zertifiziert. In der Pressemitteilung der Behörde heißt es zur Funktion solcher „Trusted Flagger“, sie spielten „eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Digital Services Act, um illegale Inhalte im Netz wirksam zu bekämpfen.“ Es handele sich um „Organisationen“, die „über besondere Expertise und Erfahrung bei der Identifizierung und Meldung rechtswidriger Inhalte“ verfügten. Die rechtlichen Befugnisse von „Trusted Flaggern“ sind beachtlich. Denn „Plattformen sind“, wie es weiter heißt, „gesetzlich verpflichtet, Meldungen von Trusted Flaggern prioritär zu behandeln und unverzüglich Maßnahmen wie beispielsweise die Löschung der Inhalte zu ergreifen.“
Auch wenn die „Meldestelle REspect“ also keine staatliche Behörde ist, ist es letztlich der Staat, oder besser: die Regierung, die sich hier eines „zivilgesellschaftlichen“ Feigenblatts bedient, um die Sozialen Medien zu regulieren. Dabei geht es keinesfalls bloß um illegale Inhalte, für die in einem Rechtsstaat ja ohnehin zunächst Polizei und Staatsanwaltschaften und danach Gerichte zuständig wären. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller (Grüne), gab anlässlich der Zulassung von „REspect“ als „Truster Flagger“ offenherzig zu Protokoll: „Illegale Inhalte, Hass und Fake News können sehr schnell und ohne bürokratische Hürde entfernt werden.“
Eine Zensur findet statt
Vokabeln wie „Hass und Hetze“ und „Fake News“ sind nun aber bloße Worthülsen, die vor allem von links als ideologische Breitseite gegen den politischen Gegner und unliebsame Meinungen eingesetzt werden. Juristisch belastbar oder relevant sind sie nicht. Denn ansonsten könnte man sie schlicht unter „illegale Inhalte“ subsumieren. Wie aber kann das, was nicht illegal ist, in einem Rechtsstaat verboten sein?
Auch wenn die Bundesnetzagentur behauptet, mit ihren „Trusted Flaggern“ lediglich den 2023 verabschiedeten „Digital Service Act“ (DSA) der EU umzusetzen, macht spätestens der Blick auf die Finanzierung und Ausrichtung der „Meldestelle REspect“ deutlich, worum es eigentlich geht: Die Regierung hält sich ideologische Blockwarte, die jenseits der rechtlichen Schranken der Meinungsfreiheit den öffentlich Diskurs ideologisch einseitig einschränken sollen. Damit aber wird letztlich Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes Lügen gestraft: Eine Zensur soll nun eben doch stattfinden.
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