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Digital Services Act: Pornoseiten müssen strikte EU-Regeln erfüllen 

Die EU-Kommission stuft mehrere Pornoseiten als „sehr große Online-Plattformen“ ein. Nun müssen sie strengere Regeln befolgen.
Pornoseiten
Foto: Federico Gambarini (dpa) | Etliche große Pornoseiten im Internet müssen strengere EU-Auflagen erfüllen. Symbolbild.

Die drei großen Pornoseiten XVideos, Pornhub und Stripchat hat die EU-Kommission als „sehr große Onlineplattformen des Digital Services Act (DSA) eingestuft. Diese werden in Zukunft wesentlich strengere Regeln befolgen müssen. Mit der Verordnung will die EU Rechte der Nutzer im Internet besser schützen und gegen illegale Inhalte vorgehen. Als „sehr große Online-Plattformen“ gelten Onlinedienste wie soziale Medien, Online-Händler oder App-Stores mit mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzern in der EU. 

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Für solche Plattformen gibt es seit August besonders strikte Regeln in der EU. Unter anderem werden sie verpflichtet, regelmäßige Risikoberichte zu verfassen und das Alter ihrer Nutzer zu überprüfen, um Minderjährige von pornografischen Inhalten fern zu halten. Bisher hat die EU-Kommission in einer ersten Runde Ende April 19 sogenannte „very large online platforms“ (VLOP) benannt. Dazu gehören unter anderem Google Maps, Facebook, TikTok sowie Amazon und Zalando.

Strafen drohen

Nach der offiziellen Erklärung haben die betreffenden Plattformen nun vier Monate Zeit, um die Auflagen zu erfüllen. Dazu gehört, dass sie selbst Risikobewertungen zum Beispiel zum Umgang mit illegalen Inhalten vornehmen. Hierzu zählen die Gefahr für geschlechtsspezifische Gewalt sowie der Schutz von Minderjährigen und ihrer mentalen Gesundheit. Außerdem müssen XVideos, Pornhub und Stripchat auch Lösungen präsentieren, wie die Risiken abzufedern seien und in jährlichen Berichten darüber Rechenschaft ablegen, wie sie solche Inhalte moderieren.

Sollte die EU-Kommission die Maßnahmen als nicht ausreichend befinden, kann sie Strafen gegen die Unternehmen in Höhe von bis zu sechs Prozent des globalen Umsatzes verhängen sowie die Plattformen zu schnellerem Eingreifen verpflichten. Für Betroffene würde das Entlastung bringen, sagt Elizabeth Ávila González vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
Frauen gegen Gewalt e.V. (bff): „Insbesondere in Fällen von bildbasierter sexualisierter Gewalt geht es häufig darum, die Inhalte so schnell wie möglich von der Plattform zu entfernen und Täter-Accounts zu sperren, um Re-Uploads und somit auch eine weitere Verbreitung zu verhindern.“

Ein Zusammenschluss von zivilgesellschaftlichen Organisationen hatte die Kommission bereits im Oktober dazu aufgefordert, auch Pornoseiten in den Blick der DSA zu nehmen, darunter Access Now, European Digital Rights und der Dachverband von Sexarbeitern ESWA. Pornoseiten gehörten zu den meistbesuchten im Internet. Die Organisationen wiesen auf die Risiken von bildbasierter Gewalt hin, die überwiegend Frauen und Mädchen sowie marginalisierte Personen beträfen. Die Nutzerzahlen von Pornhub, die nach eigenen Angaben unter der Schwelle lägen, kritisierten sie als unglaubwürdig.

Netzagentur schafft neue Stelle

Die Überwachung und Durchsetzung des DSA wird zwischen den Koordinatoren der Kommission und den nationalen Behörden aufgeteilt. In Deutschland wird einer neu zu schaffenden Stelle bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Rolle der Koordinierungsstelle zufallen. Auf den Entwurf für das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) hat sich die Bundesregierung am Mittwoch geeinigt. Das Gesetz selbst muss bis zum 17. Februar 2024 verabschiedet werden. DT/chu

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