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Bundesregierung hält an Verbot der Eizellspende fest

Das Embryonenschutzgesetzes soll in dieser Wahlperiode nicht geändert werden. Mit dem Verbot der Eizellspende habe der Gesetzgeber eine Grundsatzentscheidung getroffen.
Bundesregierung hält an Embryonenschutzgesetz fest
Foto: Rainer Jensen (dpa) | Eine gespaltene Mutterschaft zwischen genetischer und biologischer Mutter würde dazu führen, dass zwei Frauen Anteil an der Entstehung des Kindes hätten, so die Bundesregierung.

Die Bundesregierung plant für diese Wahlperiode keine Änderung des Embryonenschutzgesetzes. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, die der „Tagespost“ vorliegt. Damit wird auch am Verbot der Eizellspende festgehalten.

„Durch das Verbot soll im Interesse
des Kindeswohls die Eindeutigkeit
der Mutterschaft gewährleistet werden“
Antwort der Bundesregierung

Mit jenem im Embryonenschutzgesetzes verankerten Verbot habe der Gesetzgeber eine Grundsatzentscheidung getroffen, heißt es in der Erklärung der Bundesregierung. „Durch das Verbot soll im Interesse des Kindeswohls die Eindeutigkeit der Mutterschaft gewährleistet werden.“  Eine gespaltene Mutterschaft zwischen genetischer und biologischer Mutter würde dazu führen, dass zwei Frauen Anteil an der Entstehung des Kindes hätten, so die Bundesregierung.

Lesen Sie auch:

„Die damit verbundenen besonderen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes ließen aus Sicht des Gesetzgebers negative Auswirkungen auf dessen Entwicklung im Sinne einer Gefährdung des Kindswohls befürchten.“

Eizellspende "komplizierter Prozess mit erheblicher Einriffstiefe"

Ausdrücklich weist die Bundesregierung darauf hin, dass einem Verbot der Eizellspende und der erlaubten Samenspende unterschiedliche Sachverhalte zugrunde lägen. Die FDP hatte hier von einer „Ungleichbehandlung“ gesprochen. Im Gegensatz zur Samenspende sei die Eizellspende in „komplizierter Prozess mit erheblicher Eingriffstiefe“, der physisch und psychisch für die Spenderin belastend und mit medizinischen Risiken verbunden sein könne.

Darüber hinaus, so die Begründung der Bundesregierung, bestehe ein genetischer Unterschied zwischen Vaterschaft und Mutterschaft. „Eine Spaltung der Vaterschaft in eine genetische und eine biologische Vaterschaft ist nicht möglich.“

DT/mlu

Die Hintergründe zu diesem Thema finden Sie in der Wochenausgabe der Tagespost.

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Redaktion Embryonenschutzgesetz FDP Ungleichbehandlung Vaterschaft

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