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Bitte keine Sondergesetze zum Schutz von Politikern

In Sachsen wird überlegt, politisches Stalking gegen Mandatsträger unter Strafe zu stellen. Der Vorschlag hat ein Geschmäckle.
Beschmiertes Wahlplakat der SPD in Leipzig
Foto: IMAGO/Rico THUMSER / foto-leipzig.de (www.imago-images.de) | Beschmiertes Wahlplakat der SPD mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Katarina Barley, Mitglied des Europäischen Parlaments, auf einer Wiese am Alexis-Schumann-Platz in der Leipziger Südvorstadt.

Wem es in der Küche zu heiß ist, der darf nicht Koch werden. So sagt der Volksmund. Und der urteilt vielleicht etwas pauschal und ungerecht. Aber wer sich von Berufswegen der „res publica“ verschrieben hat, der kann die „vox populi“ nicht ganz ignorieren.

Keine Kurzschlusshandlungen

Dass der brutale Angriff auf den SPD-Politiker erschütternd ist, keine Frage. Erfreulich auch, dass es eine große parteiübergreifende Solidarität gibt, solchen Gewaltexzessen gemeinsam entgegenzustehen. Trotzdem darf jetzt nicht der Eindruck aufkommen: Politiker beanspruchen für sich einen besonderen Schutz. Denn die Wirkung könnte genau die Kräfte befeuern, die man eigentlich neutralisieren will. Am Ende könnte geglaubt werden, eine abgehobene Politiker-Kaste wolle eine Art Sicherheitskorridor um sich herum errichten. 

Ganz sicher haben diejenigen so etwas nicht im Sinn, die sich jetzt in Sachsen für ein Gesetz gegen politisches Stalking stark machen und so Mandatsträger in besonderer Weise schützen wollen. Aber es kann ganz schnell so bei den Menschen ankommen. Denn unter Aggressivität, Hass und Hetze leiden nicht nur Politiker. Dahinter steht vielmehr ein gesamtgesellschaftliches Phänomen. Also: Bitte keine Kurzschlusshandlungen und Sondergesetze für Politiker.

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Sebastian Sasse

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