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Berufungsgericht erlaubt Kürzungen für „Planned Parenthood“

Nach der Aufhebung einstweiliger Verfügungen eines Bezirksgerichts ist der Weg frei für die geplanten Kürzungen von Bundesmitteln für die Abtreibungsorganisation. Somit könnten weitere Abtreibungskliniken schließen.
Abtreibungsgegner demonstrieren vor Oberstem Gerichtshof
Foto: IMAGO/Sue Dorfman (www.imago-images.de) | Grünes Licht: Die Medicaid-Finanzierung für die Abtreibungsorganisation „Planned Parenthood“ darf gekürzt werden.

Ein Bundesberufungsgericht hat der US-Regierung grünes Licht gegeben, die Medicaid-Finanzierung für die Abtreibungsorganisation „Planned Parenthood“ zu kürzen. Damit wurden die einstweiligen Verfügungen der Bezirksrichterin Indira Talwani aus Boston vom Juli 2025 aufgehoben. Diese Entscheidungen waren vom US-Gesundheitsministerium und den Zentren für Medicare- und Medicaid-Dienstleistungen angefochten worden.

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Das dreiköpfige Richtergremium des Berufungsgerichts für den ersten Gerichtsbezirk entschied am Donnerstag einstimmig: „Die einstweilige Verfügung vom 21. Juli 2025 und die einstweilige Verfügung vom 28. Juli 2025 werden bis zur Entscheidung über die jeweiligen Berufungen ausgesetzt.“ Die Richterin hatte eine zentrale Bestimmung eines Gesetzes blockiert, das vom republikanisch dominierten Kongress verabschiedet worden war. Das Gesetz untersagt steuerbefreiten Organisationen, die Abtreibungen durchführen, die Erstattung von Medicaid-Kosten.

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Konkrete Auswirkungen der Regelung betreffen laut dem Onlineportal „Life News“ Organisationen wie „Planned Parenthood“, die 2023 mehr als 800.000 Dollar an Medicaid-Mitteln erhielt. Beobachter gehen davon aus, dass die Entscheidung zur Schließung weiterer Abtreibungskliniken führen wird.

Die Richter argumentierten, die Bestimmung verletze keine verfassungsmäßigen Rechte und ermögliche es der Bundesregierung, Mittel zurückzuhalten. Das Urteil steht im Einklang mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom Juni 2025, dass das Medicaid-Gesetz Patienten kein einklagbares Recht auf die freie Wahl ihres Gesundheitsdienstleisters garantiere. Pro-Life-Organisationen begrüßten das Urteil. „Life News“ zitiert Marjorie Dannenfelser, die Präsidentin von SBA Pro-Life America, mit den Worten, das US-amerikanische Volk habe „durch den Kongress klar gesagt: Steuerzahler sollten nicht gezwungen werden, auch nur einen Cent für die Finanzierung einer brutalen Industrie auszugeben“.

Abtreibungsbefürworter warnen dagegen, der Verlust von Bundesmitteln könne die Schließung von rund 200 Kliniken erzwingen – vor allem in Bundesstaaten, in denen Abtreibung weiterhin legal ist. Endgültig geklärt ist der Fall noch nicht: Beobachter rechnen damit, dass die Auseinandersetzung erneut vor dem Obersten Gerichtshof landen wird.  DT/jg

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