Der Berliner Senat hat einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen beschlossen. Wie die Senatsverwaltung für Justiz am Dienstag in Berlin mitteilte, wird die Vorlage nun beim Bundesrat eingereicht. Der Entwurf sieht vor, den Paragraf 219a Strafgesetzbuch (StGB) aufzuheben. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sprach von einem „Relikt aus der Nazizeit“, das Frauen den Zugang zu Informationen erschwere und die Ärzteschaft kriminalisiere. Auch Brandenburg, Bremen und Hamburg kündigten entsprechende Initiativen an.
Der Paragraf 219a untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus einem finanziellen Vorteil heraus oder wenn dies in „grob anstößiger Weise“ geschieht. Das Amtsgericht Gießen hatte kürzlich die Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Das Gericht bemängelte den Internetauftritt der Ärztin. Seit der Entscheidung sprechen sich Politiker von SPD, Linken, Grünen und der FDP für eine Abschaffung des Paragrafen 219a StGB aus. „Tagespost“-Autor Stefan Rehder hatte in der Ausgabe vom 28. November bereits von einem „Pyrrhussieg“ für den Lebensschutz gesprochen.
KNA / jbj