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Bayern beschließt Corona-Amnestie

Verstöße gegen Corona-Rechtsvorschriften: Kabinett Söder will entsprechende Ordnungswidrigkeiten nicht länger verfolgen, ausstehende Geldbußen werden erlassen.
Markus Söder mit FFP2 Maske, 2022
Foto: IMAGO/Rolf Poss (www.imago-images.de) | Sieht den Zeitgeist nicht nur von hinten: Markus Söder zieht einen Schlussstrich unter die Pandemie. Begangene Verstöße werden nicht weiter verfolgt.

Der Freistaat Bayern zieht einen „umfassenden Schlussstrich“ unter „nicht abgeschlossene Corona-Bußgeldverfahren“. „Die zuständigen Behörden werden Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen Corona-Rechtsvorschriften nicht weiterverfolgen“. Das teilte die Bayerische Staatsregierung im Anschluss an die gestrige Kabinettssitzung mit.

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Bei den zuständigen Verfolgungsbehörden anhängige Verfahren würden eingestellt. Die Staatsanwaltschaften regten zudem bei den Gerichten die Einstellung der dort noch anhängiger Verfahren an. Bei bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheiden finde keine weitere Vollstreckung statt, noch ausstehende Geldbußen würden erlassen. Noch ausstehende Bußgelder müssten daher nicht mehr gezahlt werden.

Bereits vollstreckte Bußgelder werden nicht erstattet

„Erfasst sind damit sämtliche bei den Kreisverwaltungsbehörden, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten anhängige Bußgeldverfahren und Vollstreckungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verstößen gegen Corona-Rechtsvorschriften“, heißt es in der Mitteilung. Unter „Corona-Rechtsvorschriften“ seien „Rechtsvorschriften zu verstehen, die anlässlich der Corona-Pandemie erlassen oder geändert wurden“. Darunter fielen „unter anderem alle bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen (BayIfSMV), die Einreise-Quarantäneverordnungen (EQV) sowie die Allgemeinverfügungen zur Isolation beziehungsweise Quarantäne von Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv auf das Coronavirus getesteten Personen.“

Nicht erfasst seien hingegen Bußgeldverfahren, die auf Verstößen gegen unabhängig von der Corona-Pandemie geltenden Vorschriften beruhten, auch wenn der Verstoß anlässlich der Pandemie begangen worden sei. Als ein Beispiel dafür nennt die Staatsregierung „Verstöße gegen allgemein geltende Vorschriften für Versammlungen bei einer Corona-Demonstration“. Auch vollständig abgeschlossene Verfahren blieben von dem jetzigen Beschluss unberührt. Bereits bezahlte oder vollstreckte Bußgelder würden nicht erstattet. (DT/reh)

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