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Atatürks Geist in Potsdam

Ein Neutralitätsgesetz in Brandenburg soll religiöse Symbole bei Richtern verbieten. Hier zeigt sich ein verkürztes Menschenbild.
Debatte um Neutralitätsgesetz in Brandenburg
Foto: IMAGO / biky | Natürlich kann es Menschen geben, die ihr religiöses Bekenntnis als Begründung nutzen, um gegen die Verfassung zu verstoßen. Diese Verfassungsfeinde sind aber grundsätzlich nicht für den Justizdienst geeignet.

Entscheidend dafür, dass Richter ihr Amt angemessen ausüben, ist das, was sie im Kopf haben und nicht auf dem Kopf. Insofern zielt das Neutralitätsgesetz, das die gerade neu gebildete Brandenburger Regierung aus SPD und CDU plant, haarscharf an der eigentlichen Herausforderung vorbei. Nach diesem Plan sollen im Gerichtssaal Richter oder Staatsanwälte künftig keine religiösen Symbole tragen dürfen. Kein Kopftuch, keine Kippa, aber eben auch kein Kreuz.

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Es ist richtig und für unseren Rechtsstaat grundlegend, dass Richter sich bei ihren Urteilen an den Gesetzen orientieren und sich dabei nicht irgendwelchen weltanschaulichen Gruppen verpflichtet fühlen. Im Umkehrschluss heißt dies aber eben auch nicht, dass Richter nur Roboter zur Gesetzesauslegung sind.

Auch Richter haben ein Recht auf Religionsfreiheit

Richter verfügen wie alle anderen Bürger über das Recht auf Religionsfreiheit. Und dazu zählt, diese Bindung, wenn sie denn vorliegt, auch öffentlich zum Ausdruck zu bringen. Entscheidend für die Ausübung ihres Amtes ist, dass sie in der Lage sind, diese persönliche religiöse Bindung in das angemessene Verhältnis zu ihren Amtspflichten zu setzen.

Wer glaubt, dass diese Aufgabe allein dadurch gelöst wäre, dass vor der Pforte zum Sitzungssaal die entsprechenden Symbole abgelegt werden, ist nicht nur naiv, er hat ein verkürztes Menschenbild. Dieser Rechtsstaat geht doch davon aus, dass Menschen trotz solch einer religiösen oder weltanschaulichen Bindung in der Lage sind, im Sinne unserer Verfassung zu handeln und zu entscheiden, mehr noch: Es wird genau auf diese Personen gesetzt, weil man ihnen zutraut, in besonderer Weise dem Gemeinwohl zu dienen.

Woher also diese Misstrauenskultur, die eher dem Geist eines Kemal Atatürk entspricht als unserem Grundgesetz? Und natürlich kann es Menschen geben, die ihr religiöses Bekenntnis als Begründung nutzen, um gegen die Verfassung zu verstoßen. Diese Verfassungsfeinde sind aber grundsätzlich nicht für den Justizdienst geeignet.

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