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Nach Tod einer Schwangeren: Proteste gegen polnisches Abtreibungsgesetz

Der Tod einer Schwangeren wegen Fehlbildungen des Fötus führt zu massiven Protesten gegen das polnische Abtreibungsgesetz. Die Demonstranten fordern eine „legale Abtreibung ohne Kompromisse“.
Demonstrationen gegen polnisches Abtreibunggesetz
Foto: Alex Bona via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Seit Samstag demonstrieren Tausende Polen in mehreren Städten des Landes gegen das polnische Abtreibungsgesetz. Im südpolnischen Krakau versammelten sie sich unter dem Slogan „Keine einzige mehr".

Zahlreiche Menschen sind in Polen gegen das Abtreibungsgesetz auf die Straßen gegangen. Grund dafür ist der Tod einer Schwangeren, die an den Fehlbildungen des Fötus gestorben war. Die Demonstranten fordern nun die Aufhebung des seit 2020 geltenden restriktiven Gesetzes.

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Schwangere wegen Fehlbildungen des Fötus gestorben

Seit Samstag demonstrieren Tausende Polen in mehreren Städten des Landes gegen das polnische Abtreibungsgesetz. Im südpolnischen Krakau versammelten sie sich unter dem Slogan „Keine einzige mehr“ auf dem Hauptplatz und zogen zur Residenz des Erzbischofs und einem Büro der nationalkonservativen Regierungspartei PiS. Laut Medienberichten und Videos in Sozialen Netzwerken forderten die Demonstranten unter anderem ein Recht auf „legale Abtreibung ohne Kompromisse“ und hielten Spruchbanner mit „Episkopat ins Gefängnis!“ hoch.

Auslöser für die Proteste war der Tod einer Frau Ende September in der 22. Schwangerschaftswoche in einer Klinik der südpolnischen Kreisstadt Pszczyna. Die Anwältin der Familie hatte den Fall erst vor einigen Tagen öffentlich gemacht und erklärt, die Krankenhausärzte hätten nicht gewagt, das Leben der Frau durch eine Abtreibung zu retten. Die Frau soll an einem septischen Schock gestorben sein. Bei dem ungeborenen Kind waren demnach zuvor Fehlbildungen diagnostiziert worden.

Seit 2020 Abtreibungen stark eingeschränkt

In Polen sind Abtreibungen nur legal, wenn die Schwangerschaft die Gesundheit der Mutter gefährdet oder die Schwangerschaft Ergebnis einer Vergewaltigung oder von Inzucht ist. Das Verfassungsgericht hatte im Oktober 2020 den Passus im Abtreibungsgesetz von 1993 für verfassungswidrig erklärt, der Abtreibungen bei einer schweren Fehlbildung oder Krankheit des Fötus erlaubte.  DT/vwe

 

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