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Ärzte, die ihren Patienten die Würde absprechen

Ein ziemlich kranker Beschluss des Ärztetags: Wenn die Tötung eines unschuldigen Menschen im Frühstadium seiner Entwicklung keine Straftat ist, gibt es überhaupt keine Straftaten.
Ärztetag-Beschluss zur Entkriminalisierung von Abtreibung
Foto: IMAGO/Zoonar.com/NATEE MEEPIAN (www.imago-images.de) | Es wäre nicht das erste Mal, dass Ärzte ihren Patienten die Würde absprechen wollen. Wie es scheint, habe viele von ihnen aus den NS-Verbrechen von damals noch nicht genug gelernt.

Wenn Ärzte fordern, die von ihnen vorgenommenen vorgeburtlichen Kindstötungen sollten außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden, ist dies in etwa so, als würden Frauen schlagende Männer anregen, ihre Gewalttaten künftig als „Streicheleinheiten“ zu betrachten.

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Nicht alles, was hinkt, sei auch schon ein Vergleich, wird da jetzt mancher denken. Und läge damit total richtig. Denn bei Licht betrachtet, gibt es nichts, was sich mit der absichtsvollen Tötung eines gänzlich unschuldigen und völlig wehrlosen Menschen im Frühstadium seiner Entwicklung vergleichen ließe. Oder anders formuliert: Wenn die Tötung eines solchen Menschen keine Straftat ist, gibt es überhaupt keine Straftaten.

Gesetze dürfen sie glücklicherweise nicht beschließen

Und doch: Was ihre Frauen schlagende Männer und ungeborene Kinder abtreibende Ärzte gemeinsam haben, ist die besondere Beziehungsebene zu ihren Opfern. Beide haben nämlich gewissermaßen Garantenstatus. Der Mann gegenüber seiner Partnerin, der Arzt gegenüber dem „Patienten Kind“. Sich davon exkulpieren zu wollen, macht die Tat nicht besser, sondern schlimmer.

Glücklicherweise vermögen die mehrheitlich frei drehenden Delegierten des 129. Ärztetags in Leipzig keine Gesetze zu beschließen. Wäre anders, hätte das ohnehin schon überlastete Bundesverfassungsgericht noch mehr zu tun und müsste das „Ärzteparlament“, wie sich der Ärztetag gern hochtrabend selbst nennt, darüber aufklären, dass der Schutz ungeborener Menschen nicht einmal ins Belieben der jeweiligen Bundesregierung und des sie tragenden Parlaments gestellt ist.

Sie müssen über das eigene Fachgebiet belehrt werden

Und weil es gar kein „werdendes Leben“ gibt, von dem der 129. Ärztetag in seinem mehrheitlich angenommen Beschluss faselt, hätten die Höchstrichter die Ärztevertreter dabei auch gleich noch über ihr eigenes Fachgebiet zu belehren. Dort gilt: Der Mensch entwickelt sich nicht zum Menschen, sondern als Mensch. Und als diesem kommt ihm laut dem Grundgesetz Würde zu.

Nun ja, es wäre nicht das erste Mal, dass Ärzte ihren Patienten die Würde absprechen wollen. Wie es scheint, haben viele von ihnen aus den NS-Verbrechen von damals noch nicht genug gelernt. Ziemlich krank eigentlich.

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Stefan Rehder Kindstötung Lebensschutz

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