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Abtreibung bis zur Geburt rückt näher

Das britische Oberhaus macht den Weg für Spätabtreibungen frei. Die Erzbischöfin von Canterbury stimmt gegen die Entscheidung, will aber auch keine Strafverfolgung von abtreibenden Frauen.
Pro-life-Demonstration in London
Foto: IMAGO/Martin Pope (www.imago-images.de) | Vergeblich protestiert: Pro-Life-Demo in London.

Das britische Oberhaus hat am gestrigen Mittwochabend über den „Crime and Policing Bill“ debattiert und dabei eine Änderung der „Klausel 208“ mehrheitlich abgelehnt. Die von der Labour-Abgeordneten Tonia Antoniazzi hinzugefügte Klausel fügt dem Strafrechtsreform-Entwurf die Streichung der Bestrafung von Abtreibung hinzu. Tritt die Reform in Kraft, bleibt Abtreibung bis zur Geburt in Großbritannien künftig straffrei. Ebenfalls abgelehnt hat das Oberhaus eine Änderung am Gesetzespaket, die die Wiedereinführung der Beratungspflicht vor Abtreibungen zum Gegenstand hatte. Damit ist die weitgehende Liberalisierung der Abtreibung in Großbritannien ein großes Stück weitergekommen. Nominell wird Abtreibung zwar weiterhin nur bis zur 24. Schwangerschaftswoche erlaubt, doch wird eine spätere Abtreibung nach der Neuregelung nicht mehr bestraft.

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Die Erzbischöfin von Canterbury, Sarah Mullally, sagte in der Debatte, zwar möge es sein, dass die Änderung der 24-Wochen-Frist nicht beabsichtigt sei, aber Klausel 208 riskiere zweifellos, die Schutzmaßnahmen und die Durchsetzung der gesetzlichen Grenzen zu untergraben, wobei der Wert menschlichen Lebens „unbeabsichtigt geschwächt“ werde. Mullally brachte die „prinzipielle Ablehnung“ der anglikanischen Kirche zum Ausdruck, sagte allerdings auch, dass es „begrenzte Umstände“ geben könne, in denen Abtreibungen anderen verfügbaren Alternativen vorzuziehen seien. „Ich fühle mich erinnert an den Ruf des Propheten Micha, sowohl Gerechtigkeit zu üben als auch die Barmherzigkeit zu lieben. Gerechtigkeit und Barmherzigkeit auszubalancieren ist die Herausforderung, über die wir heute debattieren. Ich glaube nicht, dass Frauen, die in Beziehung zu ihrer eigenen Schwangerschaft handeln, strafrechtlich verfolgt werden sollen. Aber ich wünsche mir auch nicht, einen Anstieg bei Spätabtreibungen zu sehen“, so Mullally, die, letztlich vergeblich, für die Streichung von Klausel 208 stimmte. (DT/jra)

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