Die Mitglieder des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags haben sich auf ihrer heutigen Sitzung auf die Durchführung einer Öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zu dem von 328 Abgeordneten unterstützten „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (Bundestagsdrucksache 20/13775) verständigt.
Für das übliche Verfahren reicht die Zeit nicht
Stand heute wird die Expertenanhörung am Montag, den 10. Februar 2025 ab 17 Uhr in Berlin stattfinden; einen Tag vor dem – Stand jetzt – letzten Sitzungstag der zu Ende gehenden Legislaturperiode. Laut der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags ist das Aufsetzen der Zweiten und Dritten Lesung auf die Tagesordnung frühestens zwei Tage nach einer nochmaligen Ausschusssitzung möglich.
Selbst wenn diese noch am Tag der Anhörung selbst stattfände, würden dafür der bisher letzte Sitzungstag, am Dienstag, dem 11. Februar nicht reichen. Zwar kann das Verfahren beschleunigt werden, doch wäre dafür eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Bundestagsabgeordneten erforderlich. Deren Zustandekommen gilt jedoch als sehr unwahrscheinlich, da die Initiatoren des Gesetzesentwurf bisher nicht einmal sicher über eine einfache Mehrheit verfügen. Damit spricht – ebenfalls Stand heute – viel dafür, dass der Gesetzesentwurf der Diskontinuität verfiele und stattdessen Thema im Wahlkampf würde.
Sondersitzung denkbar
Theoretisch denkbar wäre allerdings auch noch die Einberufung einer zusätzlichen Sitzung des 20. Deutschen Bundestags und damit eine Verlängerung der erst unlängst auf nur zwei Tage zusammengestrichenen letzten Sitzungswoche vor den für den 23. Februar in Aussicht gestellten Neuwahlen. DT/reh
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