Wer das Wohnmobil nicht mehr benötigt oder auf ein neueres Modell umsteigen möchte, hat die Wahl zwischen dem Verkauf an Privatpersonen oder über einen Händler. Der Verkauf an private Interessenten erfordert Zeit und Aufwand.
Der passende Preis muss festgelegt, Anzeigen müssen formuliert und das Fahrzeug in einen ansprechenden Zustand gebracht werden. Nicht selten kommt es dabei zu Diskussionen mit potenziellen Käufern. Deutlich entspannter und effizienter verläuft der Verkauf über einen Händler, der viele Schritte übernimmt und den Prozess vereinfacht.
Verkauf an Privatpersonen – was ist zu beachten?
Wer sein Wohnmobil an Privatpersonen verkaufen möchte, muss dafür sorgen, dass es sich in einem guten Zustand befindet. Es muss optisch ansprechend und sauber sein, aber auch technisch einwandfrei funktionieren. Gegebenenfalls müssen Reparaturen durchgeführt werden. Eine Fahrzeugwäsche genügt oft nicht, um das Wohnmobil in einen sauberen und ordentlichen Zustand zu versetzen. Häufig ist eine Fahrzeugaufbereitung erforderlich.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Preisbildung. Eine Wertermittlung über DEKRA oder TÜV ist sinnvoll, aber mit Kosten verbunden. Der Preis lässt sich anhand von Anzeigen über ähnliche Modelle nicht immer leicht ermitteln. Er wird von vielen Faktoren bestimmt:
• Marke und Modell
• Baujahr
• Kilometerleistung
• eventuelle Unfälle oder größere Reparaturen in der Vergangenheit
• vorhandene kleinere Mängel und Schönheitsfehler
• Ausstattung
Schließlich müssen auch noch Anzeigen in Tageszeitungen, Auto-Fachzeitschriften und im Internet geschaltet werden, um das Wohnmobil zum Verkauf anzubieten. Es sollte möglichst knapp, aber aussagekräftig beschrieben werden. Weiterhin sollten aussagekräftige Fotos angefertigt werden.
Hat sich ein Käufer gefunden, muss ein Termin zur Besichtigung und Probefahrt vereinbart werden. Fallstricke lauern auch beim Kaufvertrag. Muster für Kaufverträge sind im Internet zu finden. War der Verkauf erfolgreich, muss das Wohnmobil abgemeldet werden. Das alles ist mit Aufwand verbunden.
Wenn der Verkauf nicht erfolgreich ist
Es kann mitunter lange dauern, bis sich ein Interessent für das Wohnmobil findet. Kommt es zu einem Besichtigungstermin, ist noch kein Kauf garantiert. Probleme können auch entstehen, wenn das Wohnmobil bereits verkauft wurde. Der Käufer kann einen Preisnachlass fordern, wenn er Mängel feststellt, oder kann die Rücknahme des Wohnmobils fordern und sein Geld zurückverlangen. Mitunter landen solche Fälle vor Gericht.
Der Verkauf an Privatpersonen kann mit vielen Problemen verbunden sein. Nur diejenigen, die sich wirklich auskennen, da sie selbst in der Fahrzeugbranche tätig sind, können an einen Verkauf an Privatpersonen denken.
Verkauf über den Händler spart Zeit und Probleme
Wer sein Wohnmobil über einen Händler verkauft, spart Zeit, Geld und Ärger. Der Verkauf über das Wohnmobilcenter Am Wasserturm ist deutschlandweit möglich und funktioniert schnell und unkompliziert. Da der Verkauf zeitnah erfolgt, müssen sich Wohnmobilbesitzer keine Sorgen machen, dass sie lange auf einen Käufer warten müssen.
Nahezu alle Wohnmobiltypen können verkauft werden. Der Händler kauft Wohnmobile auch an, wenn der TÜV abgelaufen ist, eine Finanzierung noch läuft oder Mängel vorhanden sind. Wohnmobile ab dem Baujahr 1990 werden angekauft.
Wohnmobilbesitzer müssen sich nicht um Reparaturen oder eine Fahrzeugaufbereitung kümmern, keine Anzeigen schalten und auch nicht befürchten, ihr Wohnmobil unter dem Wert zu verkaufen. Auch die Abmeldung übernimmt der Händler. So sparen Wohnmobilbesitzer viel Zeit, aber auch Geld, da sie nichts für Reparaturen oder Anzeigen bezahlen müssen. Der Händler vereinbart mit seinem Kunden einen fairen Preis.
So erfolgt der Verkauf des Wohnmobils über den Händler
Der Verkauf des Wohnmobils über den Händler funktioniert in wenigen Schritten:
• Kontaktaufnahme mit dem Händler per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular
• Besitzer beschreibt das Wohnmobil mit Marke, Typ, Baujahr, Kilometerleistung, Ausstattung und möglichen Besonderheiten
• Händler nennt einen Preis
• ist der Kunde mit dem Preis einverstanden, wird zeitnah ein Besichtigungstermin beim Kunden vereinbart
• Händler besichtigt das Wohnmobil und nennt dem Kunden den endgültigen Preis
• ist der Kunde mit dem Preis einverstanden, leistet der Händler eine Anzahlung und zahlt kurze Zeit später den Restbetrag an den Kunden
• die Abholung des Wohnmobils beim Kunden erfolgt wenige Tage später
Der Händler kümmert sich um den Rest. Der Kunde muss nicht zum Händler fahren, um das Wohnmobil dort begutachten zu lassen oder zu verkaufen. Der Händler kommt zum Kunden, unabhängig von dessen Wohnort in Deutschland.
Der Händler nimmt auch die Abmeldung des Wohnmobils vor und händigt dem Kunden die erforderlichen Dokumente aus. Der Kunde muss sich nicht selbst um die Abmeldung kümmern. Der Händler kümmert sich auch um die Aufbereitung des Wohnmobils und gibt es in einem europaweit agierenden Netz von Partnern zum Verkauf. Sicherheit ist gewährleistet, da der Wohnmobilhändler über umfangreiche Erfahrungen verfügt und sich mit den Formalitäten auskennt.
Keine Probleme beim Verkauf des Wohnmobils über den Händler
Der Verkauf eines Wohnmobils über den Händler ist deutlich einfacher und unkomplizierter als der Verkauf an Privatpersonen. Der Wohnmobilbesitzer muss keine Anzeigen schalten, sich nicht um die Fahrzeugaufbereitung kümmern und hat keine Probleme mit der Preisbildung. Möglicher Ärger mit dem Käufer bleibt ihm erspart. Der Händler kommt zum Kunden, ist an 365 Tagen im Jahr erreichbar und nennt dem Kunden einen fairen Preis. Er holt das Wohnmobil ab, nimmt die Abmeldung vor und kümmert sich um die Aufbereitung.