Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) gilt ab dem Schuljahr 2029/2030 ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Report mit dem Titel „Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder: In Westdeutschland ist noch ein Ausbau nötig“ des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hervor.
Dem Bericht zufolge können sämtliche ostdeutschen Bundesländer sowie Hamburg den Anspruch voraussichtlich ohne weiteren Ausbau erfüllen. Neben bereits bestehenden Strukturen wirkt sich dort vor allem der deutliche Rückgang der Kinderzahlen entlastend aus. Teilweise bestehen sogar weitergehende landesrechtliche Ansprüche.
In weiten Teilen Westdeutschlands zeigt sich hingegen ein erheblicher Ausbaubedarf. Ausgehend von den geäußerten Betreuungswünschen der Eltern müssten dort rund 150.000 zusätzliche Ganztagsplätze geschaffen werden. Besonders betroffen wären Nordrhein-Westfalen und Bayern.
Hinzu kommt, dass bestehende Angebote die gesetzlichen Vorgaben teilweise noch nicht vollständig erfüllen. Vorgesehen sind acht Stunden Betreuung an fünf Werktagen sowie eine Ferienbetreuung mit begrenzter Schließzeit. Viele westdeutsche Ganztagsschulen decken bislang jedoch nur die Unterrichtstage ab.
Die Studie verweist zudem darauf, dass Ganztagsangebote nicht nur Betreuung sichern, sondern auch Bildungs- und Teilhabechancen eröffnen. Verzögerungen beim Ausbau träfen daher besonders Familien mit hohem Unterstützungsbedarf. DT/jna
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