Die Rechte leiblicher Väter müssen gestärkt werden, so lautet der Kern des am Dienstag verkündeten Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht stellte fest, dass die gesetzlichen Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung nicht mit dem Elterngrundrecht aus Art. 6 Absatz 2 des Grundgesetzes vereinbar sind. Der Gesetzgeber erhielt daher den Auftrag, bis zum 30. Juni 2025 eine verfassungskonforme Neuregelung zu erstellen.
Vaterschaft: Ein weitreichendes Urteil
Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte leiblicher Väter. Was das Urteil in der Praxis bedeutet.
