Etwa jedes dritte Paar besucht Grundkurse über „Natürliche Empfängnisregelung“ mit dem Hintergrund, dass sich bei ihnen der Kinderwunsch nicht erfüllt. Die Zyklusaufzeichnungen mit Beobachtung der Symptome und der Aufwachtemperatur können Aufschluss darüber geben, ob eine Störung des Zyklus vorliegt. Diese Aufzeichnungen sind Grundlage für die Beratungen, um etwa Unregelmäßigkeiten zu besprechen und Ursachen dafür zu finden. Die Ursachen können sehr vielfältig sein und sind nicht selten in der Lebensweise begründet.
Als Nicht-Mediziner sind die Beratungen auf einfache Hinweise beschränkt, etwa wenn es um die Ernährung geht, um regelmäßigen Schlaf, Auswirkungen von Lichteinfall auf den Zyklusverlauf und manche Dinge mehr. Im Gehirn gibt es die Zirbeldrüse, die ein Hormon erzeugt, das zu gutem Schlaf führt. Diese Zirbeldrüse kann sogar von einer kleinen Lichtquelle gestört werden, etwa vom Stand-by-Licht eines Fernsehers oder von der Straßenbeleuchtung, wenn ein völliges Abdunkeln des Schlafzimmers nicht möglich ist. Manche Frauen reagieren sehr sensibel darauf, was auch zu massiven Auswirkungen im Zyklusverlauf führen kann und in weiterer Folge zu einem sich nicht erfüllenden Kinderwunsch.
Wenn es etwa um den Hormonstatus geht, braucht es den Arzt. Aufgrund der Zyklusaufzeichnungen ist es aber möglich, diese Untersuchungen zyklusgerecht zu machen. Dies ist vor allem dort bedeutsam, wenn eine Frau sehr kurze oder überlange Zyklen hat.
IVF bleibt Tabu
Es gilt bei der Zyklusregulierung das Prinzip, zuerst mit den einfacheren Mitteln zu versuchen, eine Regelmäßigkeit im Zyklusverlauf herzustellen und damit die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft zu erhöhen. Sollte ein Arzt die Notwendigkeit sehen, den Eisprung und/oder die Einnistung etwa durch Hormongaben oder durch Nahrungsergänzungsmittel zu fördern, so ist dies aus katholischer Sicht durchaus erlaubt. Wie bei anderen Krankheiten auch, soll durch eine Behandlung wieder eine Gesundheit hergestellt werden. Es gilt aber das Prinzip, dass die Weitergabe des Lebens und die Liebesvereinigung nicht voneinander getrennt werden dürfen. Diese beiden Sinngehalte müssen bei jedem ehelichen Akt verbunden bleiben. Es ist also erlaubt, eine Fruchtbarkeit wiederherzustellen oder dahin gehend zu unterstützen, dass eine Befruchtung der Eizelle möglich wird. Besonders sei auf die Instruktion „Dignitas personae“, die am 8. September 2008 von der Glaubenskongregation veröffentlicht wurde, verwiesen (Nr. 11–13). Eine Überschreitung der Grenze ist dort gegeben, wo etwa durch Insemination die Fortpflanzung von der Liebesvereinigung getrennt wird. Besonders deutlich wird dies bei den verschiedenen Methoden der künstlichen Befruchtung (IVF).
Viele, die in der Begleitung von Paaren mit Kinderwunsch beratend tätig sind, machen die Erfahrung, dass mit dem Wissen der Natürlichen Empfängnisregelung etwa jedem dritten Paar geholfen werden kann. Das ist eine Erfolgsquote, die zum Teil höher ist als bei künstlicher Befruchtung.
Es gibt verschiedene Einflüsse, die Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit der Frau haben, vor allem etwa die Pilleneinnahme in sehr jungen Jahren. Was beim Thema „Unerfüllter Kinderwunsch“ meist jedoch zu wenig berücksichtigt wird: Die Ursache dafür liegt bei etwa der Hälfte der betroffenen Paare an der fehlenden Spermienzahl und der mangelnden Spermienqualität. Bevor eine Frau eine große Zahl an Untersuchungen über sich ergehen lässt, wäre es daher sinnvoll, dass sich ebenfalls der Mann untersuchen lässt.
Der Autor ist Referent für Natürliche Empfängnisregelung, Professor für Moraltheologie und Bioethik an der Hochschule Benedikt XVI. Heiligenkreuz und Diözesanfamilienseelsorger.
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