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Schneeschippen, Autofahren und Co.: Welche Regeln gelten im Winter?

Schnee und Eis bedeuten immer ein erhöhtes Unfallrisiko, und das sowohl für Fußgänger als auch für Autofahrer. Aus diesem Grund gibt es gewisse Regeln und gesetzliche Vorgaben, die in der Winterzeit unbedingt Beachtung finden müssen.
Schnee
Foto: Pexels / Pixabay

Über den ersten Schnee freut sich nicht jeder. Während Kinder wohl in erster Linie an Rodeln und Schneeballschlachten denken, haben die meisten Erwachsenen eher Eiskratzen und Schneeschippen im Kopf. Schnee und Eis bedeuten immer ein erhöhtes Unfallrisiko, und das sowohl für Fußgänger als auch für Autofahrer. Aus diesem Grund gibt es gewisse Regeln und gesetzliche Vorgaben, die in der Winterzeit unbedingt Beachtung finden müssen.

Wer muss wann für schneefreie Straßen sorgen?

Grundsätzlich gilt an dieser Stelle: Für das Schneeräumen auf öffentlichen Straßen und an öffentlichen Orten ist die Gemeinde beziehungsweise die Stadt zuständig. Sobald es zu Eisbildung oder Schneefällen kommt, rückt der Winterdienst aus und sorgt mit Räumfahrzeugen und Streusalz für freie Straßen. Anders sieht es aber aus, wenn es um die Gehwege vor Wohnhäusern oder gar um die Hauseingänge geht. Hier ist der Hausbesitzer für das Schneeschippen verantwortlich. Diese Pflicht sollte unbedingt erfüllt werden, denn ein Vernachlässigen kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Wer als Hausbesitzer nicht selbst in der Lage ist, sich um das oft als lästig empfundene Räumen zu kümmern, kann diese Aufgabe an einen professionellen Winterdienst Dortmund abgeben. Es ist aber auch möglich, die Mieter mit dem Schneeschippen zu beauftragen, sofern der Mietvertrag dies vorsieht.

Dennoch muss sich der Hausbesitzer darum kümmern, dass die Mieter wirklich auf angemessene Weise räumen. Angemessen bedeutet, dass nicht nur eine schmale Gasse freigeräumt wird, sondern Platz für zwei Personen nebeneinander ist. Wann die Schneebeseitigung jeweils vorgenommen werden muss, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. Als Faustregel gilt aber: Fällt in der Nacht Schnee, muss am darauffolgenden Morgen geräumt werden. Schneit es am Tage, ist das Schneeschippen dann vorzunehmen, wenn der Schneefall aufhört.

Eisfreie Autoscheiben und Winterreifen: Was gilt wann und wo?

Wenn es schneit und friert, haben Autofahrer einiges zu beachten. Das fängt bereits am Morgen an, wenn die Autoscheiben etwa vor dem Weg zur Arbeit von Schnee und Eis befreit werden müssen. Auch diese Aufgabe ist nicht sonderlich beliebt, aber sehr wichtig: Eine gute Sicht ist vor allem im Winter unverzichtbar, wenn es draußen oft trüb und dunkel ist. An dieser Stelle genügt es nicht, nur ein kleines Guckloch freizukratzen. Stattdessen muss eine umfassende Sicht gewährleistet sein. Wer dennoch nur mit einem kleinen schneefreien Guckloch von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Abhilfe schaffen hier Abdeckungen für die Scheiben, die über Nacht aufgelegt werden und verhindern, dass sich Schnee und Eis auf dem Glas bilden. Auch bei der Bereifung gibt es in der Winterzeit einige wichtige Punkte. Grundsätzlich gilt keine allgemeine Winterreifenpflicht in der Bundesrepublik. Der Gesetzgeber sieht aber eine situative Winterreifenpflicht vor. Das bedeutet, dass winterliche Straßenverhältnisse auch immer eine angemessene Bereifung erfordern. Dabei kann es sich um klassische Winterreifen oder auch um Allwetterreifen handeln. Sommerreifen sind spätestens beim ersten Schneefall nicht mehr angebracht. Kommt es aufgrund der falschen Bereifung zu einem Unfall, kann es zu Problemen mit der Versicherung kommen. In besonders schneereichen Regionen müssen zudem Schneeketten verwendet werden. Wo dies erforderlich ist, wird etwa durch ein entsprechendes Verkehrsschild angezeigt.

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