Sexuelle Vielfalt ist bereits seit Jahren fester Bestandteil der Schulbildung in Deutschland. Wie aber gehen Schulen ganz konkret mit Kindern oder Jugendlichen um, die sich in der Schule als „trans“ outen – oft ohne Wissen der Eltern? Für das „Thema der Woche“ am kommenden Donnerstag hat die „Tagespost“ mit Eltern, Lehrern und Psychologen gesprochen. Eltern aus verschiedenen Bundesländern bestätigen, was an Schulen im ganzen Land Realität sein dürfte: Wünscht ein Schüler plötzlich, mit einem anderen Vornamen und Pronomen des anderen Geschlechts angesprochen zu werden, kommen die meisten Lehrer dem Wunsch nach – ohne dass sich die Schule verpflichtet sieht, die Eltern zu informieren. Letztere kämpfen oft vergeblich darum, in Entscheidungen über die mündliche und schriftliche Verwendung eines anderen Vornamens oder die Benutzung von Toiletten- und Umkleideräumen eingebunden zu werden.
Schulen in der Pflicht, Sorgeberechtigte einzubinden
Dabei wäre es Pflicht der Schulen, die Sorgeberechtigten einzubinden, wenn es darum geht, wie mit dem Wunsch eines minderjährigen Schülers nach Verwendung eines neuen Namens und der Pronomen des anderen Geschlechts umgegangen werden soll. „Wir können in Schulen Minderjährige nicht einfach mit neuem Namen und Geschlecht ansprechen, ohne dass die Eltern als Sorgeberechtigte informiert werden und zustimmen“, erklärt der bayerische Schulpsychologe Ulf Cronenberg.
Außerdem ist es ihm wichtig, dass betroffene Kinder und Jugendliche auch therapeutisch begleitet werden: „Es handelt sich immer um eine jugendliche Identitätskrise, die auch nur vorübergehend sein kann.“ Betroffene Eltern kritisieren, dass die Frage der Transidentität in Schulen fast ausschließlich unter dem Blickwinkel der Nichtdiskriminierung und Akzeptanz von Vielfalt betrachtet werde. „Dass manche Kinder da auf einen rollenden Zug springen und nicht mehr runterkommen, weil sie überall nur Bestätigung erfahren, das ist den meisten einfach nicht klar“, äußert die Mutter eines Mädchens, dass zu Beginn der achten Klasse von einem auf den anderen Tag als Junge angesprochen werden wollte.
Pädagogische Leitfäden fehlen
Doch bis heute fehlen sowohl an staatlichen wie an katholischen Schulen entsprechende pädagogische Leitfäden oder Interventionsordnungen; auch der Wissensstand in Bezug auf die rechtlichen und entwicklungspsychologischen Grundlagen sind bei Lehrkräften und Schulleitungen gering. „Am Ende entscheidet jede Lehrkraft selbst, wie sie damit umgeht, denn schulinterne Konzepte gibt es meist auch nicht“, moniert ein junger Lehrer aus Süddeutschland.
Durch das geplante Selbstbestimmungsgesetz werde die Situation für Schulen und betroffene Schüler noch komplizierter, fürchtet der Entwicklungspsychologe Markus Hoffmann. Durch einfache Erklärung beim Standesamt könnten, sollte der Vorschlag Gesetz werden, Kinder ab 14 Jahren einmal im Jahr Vornamen und Geschlechtseintrag wechseln. Die Wahl der zu benutzenden Toiletten und Umkleiden könnte unter das Hausrecht und damit in das Ermessen der Schulleitung fallen, während die sportliche Leistung weiterhin am Geburtsgeschlecht gemessen werden kann. „Zunehmende Schulkonflikte sind vorprogrammiert“, prognostiziert Hoffmann. DT/fha
Lesen Sie das ausführliche Thema der Woche zum Vormarsch und den Gefahren der LGBT-Ideologie in der kommenden Ausgabe der "Tagespost".