In der katholischen Kirche ist die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ab sofort erlaubt: Das vatikanische Dikasterium für die Glaubenslehre veröffentlichte am Montag eine entsprechende Grundsatzerklärung, der zufolge katholische Geistliche von nun an auch homosexuelle und unverheiratete Paare segnen dürfen.
Das Schreiben mit dem Titel „Fiducia supplicans“ (deutsch: Das flehende Vertrauen) wurde vom Präfekten der Glaubensbehörde, Kardinal Victor Fernandez, unterzeichnet und von Papst Franziskus zuvor gebilligt. In der Erklärung heißt es, dass der Segen keine Elemente enthalten dürfe, die auch nur im Entferntesten einem Hochzeitsritus ähnelten. Zudem dürfen Geistliche den Segen nicht im Rahmen eines Gottesdienstes spenden.
Vatikan: Kirchliche Ehelehre nicht verändert
In dem ausführlichen Dokument des Glaubensdikasteriums wird zudem unterschieden zwischen rituellen, liturgischen Segnungen und spontanen Segnungen, die Ausdrucksformen der Volksfrömmigkeit ähneln. Im Hinblick auf letztere Kategorie spricht die oberste Glaubensbehörde der Kirche nun von der Möglichkeit, auch Gläubige zu segnen, die nicht nach den Normen der christlichen Morallehre leben, aber von Herzen um eine solche Segnung bitten.
In einer von Kardinal Fernandez verfassten Einleitung zu der Erklärung, die in mehreren Sprachen gleichzeitig veröffentlicht wurde, heißt es, das „klassische Verständnis“ der Segnung solle „erweitert und bereichert“ werden durch eine „theologische Reflexion, die sich auf die pastorale Vision von Papst Franziskus stützt“. Dies komme einer „Weiterentwicklung über das hinaus“ gleich, „was vom Lehramt und in den offiziellen Texten der Kirche über die Segnungen gesagt wurde“. Nun bestehe auch die Möglichkeit, „Paare in irregulären Situationen und gleichgeschlechtliche Paare segnen zu können, ohne deren Status offiziell zu konvalidieren oder die beständige Lehre der Kirche über die Ehe in irgendeiner Weise zu verändern“.
Der Inhalt der Grundsatzerklärung kommt einem deutlichen Kurswechsel des Vatikans gleich: Noch im Februar 2021 hatte das Glaubensdikasterium festgestellt, dass Segnungen homosexueller Paare in der katholischen Kirche nicht möglich seien. Auch wenn homosexuelle Empfindungen keine Sünde darstellten, seien gleichgeschlechtliche intime Handlungen „in sich nicht in Ordnung“. DT/mlu
Lesen Sie weitere Hintergründe zur neuen Grundsatzerklärung des Glaubensdikasteriums in der kommenden Ausgabe der "Tagespost".









