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Segnung gleichgeschlechtlicher Paare: Ausdruck von Trost, Fürsorge und Ermutigung

Österreichs Familien-Bischof Glettler sieht „Einzigartigkeit der sakramentalen Gestalt der Ehe“ bekräftigt.
Der Innsbrucker Bischof Hermann Glettler
Foto: kristen-images.com / Michael Kri via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Segnen sei „nicht die Verteilung eines TÜV-Zertifikates nach erfolgter moralischer Prüfung“, meint der Bischof von Innsbruck, Hermann Glettler.

Österreichs Familien-Bischof Hermann Glettler findet es erfreulich, dass in der jüngsten Erklärung der Glaubenskongregation „das urchristliche Verständnis des Segnens erneuert und vertieft wird“. Segnen sei „nicht die Verteilung eines TÜV-Zertifikates nach erfolgter moralischer Prüfung“, meint der Bischof von Innsbruck. Vielmehr gehe es darum, „jemanden zum Leben zu ermutigen und gemeinsam die Hilfe Gottes zu erbitten“. Die am Montag veröffentlichte Erklärung „Fiducia supplicans“ (Das flehende Vertrauen), mache deutlich, dass es beim Segen darum gehe, jemandem Hoffnung zuzusprechen, so Glettler. Der Segen sei „Ausdruck von Trost, Fürsorge und Ermutigung“. 

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Die für den Bischof von Innsbruck „überraschend publizierte Erklärung“ drücke „eine echte pastorale Sorge“ aus. „Gerade in einer Zeit großer Verunsicherungen und Belastungen braucht es die vielfache Zusage von Gottes Nähe in den tausend konkreten Lebensumständen“, so Glettler. Wer um einen Segen bitte, wisse um die Verwundbarkeit des Lebens und erkenne die Tatsache an, „dass wir uns einem größeren Geheimnis verdanken“. Gleichzeitig nehme das Schreiben „eine wichtige Differenzierung“ vor, so Bischof Glettler: „Es bekräftigt die Einzigartigkeit der sakramentalen Gestalt der Ehe, die durch den Ehewillen und Ehekonsens von Frau und Mann zustande kommt.“ Der liturgische Ehesegen bestätige den geschlossenen Ehebund. „Abgesehen davon ist nun jedoch auch ein kirchlicher Segen für unverheiratete, wiederverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare möglich, ohne dass dieser rituell festgelegt werden sollte“, erläutert Glettler. 

Priester können nicht mehr Nein sagen

Der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz, Salzburgs Erzbischof Franz Lackner, meinte im ORF-Interview, Priester könnten zum Wunsch eines gleichgeschlechtlichen Paares nach einem Segen nun „grundsätzlich nicht mehr Nein sagen“. Die Kirche habe erkannt, „dass eine Beziehung zwischen Zwei des gleichen Geschlechtes nicht ganz ohne Wahrheit ist: Da wird Liebe, da wird Treue, da wird auch Not miteinander geteilt und in Treue gelebt. Das soll man auch anerkennen.“

Download: Grundsatzerklärung "Fiducia supplicans"

Laut kirchlicher Nachrichtenagentur „Kathpress“ sagte Lackner zudem, der Segen sei ein Grundbedürfnis, „das grundsätzlich niemandem verwehrt werden darf – wie Brot“. Sowohl das Bemühen der Österreichischen Bischofskonferenz als auch sein eigenes sei es gewesen, „für Menschen in sogenannten irregulären Verbindungen einen gangbaren Weg der Begleitung zu finden“, so der Salzburger Erzbischof. Lackner betonte, dass die katholische Lehre unverändert bleibe: „Der Idealtypus ist und bleibt das Zusammenleben von Frau und Mann, in dem allein Leben natürlich weitergegeben wird. An dieser Lehre wird die Kirche festhalten.“ Die Kirche wolle aber „Paaren in außerregulären Lagen, die in Treue und Liebe zueinanderstehen, Gutes im Namen Gottes zusprechen“. Die Unterschiede müssten benannt werden dürfen.

Wende der Glaubenskongregation

Auch der Grazer Diözesanbischof Wilhelm Krautwaschl begrüßt die neue vatikanische Erklärung: „Wer um den Segen bittet, zeigt, dass sie oder er oder beide die heilbringende Gegenwart Gottes brauchen, und dieser Segen darf nicht verweigert werden.“ Klar sei aber weiterhin, dass der Segen für Beziehungen außerhalb der Ehe nicht mit dieser gleichzustellen sei.

Der Kärntner Bischof Josef Marketz sieht in dem Dokument der Glaubenskongregation einen „wichtigen Schritt für eine offene Kirche“. Er sei „froh und dankbar“, dass mit der Zulassung der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare durch katholische Geistliche nun innerhalb von zwei Jahren eine „Wende“ möglich wurde, nachdem die Glaubenskongregation solche Segnungen noch im Februar 2021 untersagt habe. Dies habe „viele Menschen zurecht verletzt und gekränkt“, so Bischof Marketz. Für ihn selbst sei „immer ganz klar gewesen, dass gleichgeschlechtliche Paare nicht als Christen zweiter Klasse angesehen werden dürfen“. Die nun erfolgte Öffnung entspreche seinem Wunsch nach einer Kirche, in der für jede und jeden, unabhängig von der sexuellen Orientierung Platz sei.  DT

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