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Prager Kardinal kritisiert Besteuerung von Kirchenrestitution

Entschädigungszahlungen für den während des Sozialismus enteigneten Kirchenbesitz sollen mit 19 Prozent besteuert werden. Der Prager Kardinal Duka hält dies für "skandalös".
Tschechiens Premierminister in Dresden
Foto: Sebastian Kahnert (dpa) | 11.06.2018, Sachsen, Dresden: Andrej Babis, Premierminister von Tschechien, spricht in der Sächsischen Staatskanzlei auf einem Empfang. Anlass des Besuchs von Babis in Dresden ist der 25.

Der Prager Kardinal Dominik Duka nennt die Pläne der neuen tschechischen Regierung zur Besteuerung der Kirchenrestitutionen "skandalös". Sollten die entsprechenden Pläne umgesetzt werden, würden sich die Glaubensgemeinschaften "vor Gericht wehren", sagte Duka laut Radio Prag (Sonntag) bei einer Pressekonferenz nach der Sitzung der Tschechischen Bischofskonferenz im Wallfahrtsort Velehrad.

Die Kommunisten (KSCM) haben ihre Tolerierung der Minderheitsregierung von Ministerpräsident Andrej Babis daran geknüpft, dass die Entschädigungszahlungen für den während des Sozialismus enteigneten Kirchenbesitz mit 19 Prozent besteuert werden. Die Regierungsparteien ANO und die Sozialdemokraten haben dem zugestimmt; ein entsprechendes Gesetz wurde bereits in erster Lesung im Abgeordnetenhaus verabschiedet. Regierungschef Babis erklärte, der Wert des früheren Grundbesitzes der Kirchen sei damals zu hoch angesetzt worden.

Die Kirchen und Religionsgemeinschaften in Tschechien haben die Rückgabe von rund 100 000 Immobilien, Grundstücken oder sonstigen Kirchengütern angemeldet, die in kommunistischer Zeit verstaatlicht worden waren. Insgesamt hat sich der Staat verpflichtet, den Kirchen 56 Prozent der einst konfiszierten Gebäude, Wälder und Grundstücke zurückgeben.

Zusätzlich sollen 59 Milliarden Kronen (gut zwei Milliarden Euro) über einen Zeitraum von 30 Jahren an die Kirchen ausgezahlt werden. Inflationsbereinigt müsste der Staat insgesamt rund 80 Milliarden Kronen (3 Milliarden Euro) an die Kirchen zahlen. Gleichzeitig sollen die derzeit üblichen Subventionen des Staates für die Kirchen zurückgefahren werden. Derzeit bezahlt der Staat unter anderem die Gehälter kirchlicher Würdenträger.

Die Steuer soll für jene Fälle gezahlt werden, in denen die frühere Liegenschaft nicht mehr vorhanden ist. Dadurch würden umgerechnet rund 450 Millionen Euro wieder in die Staatskasse zurückfließen.

DT/KAP/KNA

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