Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Karnevalkostüme

Karneval feiern - als Nonne, Priester oder Papst?

Grenzüberschreitungen gehörten zum Wesen des Karnevals, sagt der Liturgieexperte Alexander Saberschinsky. Aber es gebe auch Tabus.
Karnevalkostüme
Foto: Imago-images/Eibner-Pressefotox EP_rzy | Verkleidungen als Kleriker oder Ordensfrau sind okay, so lange sie nicht aufreizend sind oder einzelne Personen verunglimpfen.

Darf man sich zu Karneval als Papst oder Nonne verkleiden? Nach einem Bericht des Internetportals „katholisch.de" stehen diese Kostüme hoch im Kurs. Laut dem Kölner Liturgiewissenschaftler Alexander Saberschinsky werde mit den geistlichen Kostümen „eine Grenze überschritten“. Aber: „Das darf so sein.“ Denn Grenzüberschreitungen gehörten zum Wesen des Karnevals. No-Gos gebe es allerdings auch.

Lesen Sie auch:

In den närrischen Tagen sei vieles ganz anders, sagt Saberschinsky, der im Erzbistum Köln auch Referent für Liturgie und damit auch für kirchliche Bekleidung ist, gegenüber "katholisch.de". Regeln würden übertreten, „die alten Regeln gelten nicht“. Besonders im Rheinland lebe der Karneval von einer gewissen Anarchie. So seien auch die Garden zu verstehen, die ihrem Ursprung nach „eine Persiflage auf das Militär sind“, so Saberschinsky. Das habe damals auch für Widerspruch bei der Obrigkeit gesorgt. 

Der Sinn von karnevalistischen Übertretungen

Dieser karnevalistische Umgang mit Hierarchien und Ordnungen sei in gewisser Weise auch sinnvoll. Denn er zeige, dass selbige für das gesellschaftliche Zusammenleben zwar unverzichtbar, aber kein Selbstzweck seien.

Priester-, Ordens- oder Papstkostüme würden den Vertretern der Institution Kirche den Spiegel vor Augen halten und zeigen, „dass die irdischen Strukturen der Kirche nicht das Abbild des Himmels sind", erklärt der Liturgieexperte. Und schließlich würde das Auf-den-Kopf-stellen von Ordnungen letztlich dazu beitragen, „dann wieder den Wert der Ordnung zu schätzen und sich daran zu halten“.

Diese Verkleidungen sind tabu

Eine Grenze gebe es aber dann doch: nämlich „wenn  eine Verkleidung nicht generell den Kleriker- oder Ordensstand auf die Schippe nimmt, sondern gezielt einzelne Personen verunglimpft oder beleidigt“. Tabu seien zudem Nonnen im Minirock oder nur ein Korsett mit Schleier, also aufreizende und anzügliche Verkleidungen. 

Neben solchen moralischen Übertretungen gebe es auch Einschränkungen im Staats- und Kirchenrecht. Wer sich in Deutschland fälschlich als Priester, Polizist oder Bundeswehrsoldat ausgebe, müsse mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe rechnen.  DT/dsc

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Meldung Erzbistum Köln Kirchenrecht Kleriker Liturgiewissenschaftler Päpste

Weitere Artikel

Papst Leo spricht mit dem Münchner Erzbischof. Derweil sagt Kardinalstaatssekretär Parolin, es sei zu früh für Sanktionen – und widerspricht erneut der Darstellung der DBK.
07.05.2026, 09 Uhr
Meldung
Ließ sich der spätere Papst Johannes Paul II. im Umgang mit Missbrauchstätern etwas zuschulden kommen? Nein, meint ein polnischer Journalist, und weist gegenteilige Folgerungen zurück.
26.04.2026, 13 Uhr
Olga Dolesniak-Harczuk
Der Freiburger Liturgiewissenschaftler Helmut Hoping bewertet die Strategie der deutschen Bischöfe in Rom kritisch und empfiehlt die Qualifizierung von Katecheten.
05.03.2026, 17 Uhr
Regina Einig

Kirche

Ralph Brinkhaus fordert mehr Gottesbezug, Kardinal Marx hält sich lieber an die Vernunft. Doch wie jenseitig dürfen politische Ratschläge der Kirche dann noch sein?
16.05.2026, 13 Uhr
Jakob Ranke
Der DBK-Vorsitzende Heiner Wilmer verweist auf „Dynamiken“ bei der Prüfung der Satzung in den römischen Dikasterien.
16.05.2026, 12 Uhr
Meldung
Eine vatikanische Ehrung für den iranischen Botschafter am Heiligen Stuhl sorgt für Empörung – und für Missverständnisse. Eine Aufklärung.
15.05.2026, 10 Uhr
Stephan Baier