Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Bistum Mainz

Bevollmächtigte plädiert für Laien in Bistumsleitung anderer Diözesen

Bistümer sollen Laien gleichberechtigt an der Leitung beteiligen, um "klerikale Zirkel aufzubrechen", so Stephanie Rieth.
Stephanie Rieth
Foto: Bert Bostelmann (KNA) | Nimmt seit April 2022 gemeinsam mit Generalvikar Udo Markus Bentz die „Gesamtverantwortung des Generalvikars“ wahr: Stephanie Rieth.

Die Bevollmächtigte des Generalvikars des katholischen Bistums Mainz, Stephanie Rieth, hat laut einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung des Bistums Mainz anderen Bistümer dazu geraten, Laien gleichberechtigt an der Bistumsleitung zu beteiligen. Dies sei notwendig, so die zweite Hand des Generalvikars, „um Glaubwürdigkeit wiederherzustellen und klerikale Zirkel aufzubrechen“. 

Kein neuartiges „Frauenamt“

Die Kirche brauche „Geweihte ebenso wie Nicht-Geweihte in Verantwortung“, erklärte sie bei der Vorstellung des Mainzer Leitungs-Konzeptes in Speyer. Sie wolle ihren Zuhörern „Hoffnung machen und Sie dazu ermutigen, in der Kirche zu bleiben und innerhalb des Rahmens, den das Kirchenrecht durchaus ermöglicht, Ihre Wirksamkeit zu entfalten“.

Lesen Sie auch:

Gemeinsam mit Generalvikar Udo Markus Bentz nimmt Rieth seit April 2022 die „Gesamtverantwortung des Generalvikars“ wahr. Durch diese Neuerung werde aber „dem Amt des Generalvikars nichts genommen“, so Rieth. Ebenso handle es sich nicht um ein „Frauenamt“, betonte sie: Es sei ein „Zufall“, dass sie als Frau dieses Amt innehabe. Die neuartige Stelle sei nun „in der Bistumsarchitektur fest verankert“, auch über ihr und Weihbischof Bentz’ persönliches Wirken hinaus. Es sei ein Modell für ganzheitliche Wahrnehmung von Leitungsverantwortung: „Wenn einer von uns eine Entscheidung von großer Tragweite treffen muss, müssen wir sicherstellen, dass der jeweils andere Part diese Entscheidung mittragen kann.“

Um dies zu gewährleisten, gebe es viel Gesprächsbedarf, immer wieder seien Abstimmungen nötig. „Aber es lohnt sich, weil dadurch niemand mehr alleine entscheidet, und die Entscheidung am Ende wirklich von beiden verantwortet werden kann“, so die Bevollmächtigte des Generalvikars.

Erstzuständigkeiten in verschiedenen Themenbereichen

Zum Thema Missbrauchsaufarbeitung sagte Rieth, sie sei grundsätzlich für Gespräche mit Beschuldigten zuständig. Das bedeute aber nicht, dass sich Udo Markus Bentz, der gleichzeitig Generalvikar und Weihbischof ist, „der Verantwortung für dieses Thema entzieht“. Bentz sei „nach wie vor eng eingebunden“, so Rieth.

Dieses Prinzip diene dazu, „Tätern keinen vermeintlichen innerklerikalen Schutzraum mehr zu bieten“. Rieth sagte, sie und Bentz hätten Erstzuständigkeiten in verschiedenen Themenbereichen vereinbart.  DT/jmo

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Meldung Bistum Mainz Kirchenrecht Udo Markus Bentz

Weitere Artikel

Kirche

Auf den mutigen Priester wartet die Erhebung zur Ehre der Altäre: Im Ersten Weltkrieg wurde er zum Pazifisten, die Nationalsozialisten machten ihn zum Märtyrer.
17.04.2024, 09 Uhr
Peter Winnemöller
Wie in vielen Pfarreien der Alltag die Sphäre des Sakralen absorbiert. Ein Spottwort von vor 30 Jahren wird heute von der Wirklichkeit überholt. 
16.04.2024, 19 Uhr
Gerd Neuhaus