Die Bundesregierung will bis 2024 ein Gesetz zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen beschließen. Wie „Zeit online“ berichtet, will die Koalition Eckpunkte des sogenannten Grundsätze-Gesetzes noch 2023 vereinbaren. Die Einstellung der laufenden Zahlungen an die Kirchen soll nach der Verabschiedung durch eine einmalige Zahlung kompensiert werden.
Dem Bericht zufolge laufen die Vorbereitungen bereits. Der Kirchenbeauftragte der SPD, Lars Castelluci, wird mit den Worten zitiert, die Koalition wolle die Ablösung „unbedingt“. Die zuständige Arbeitsgruppe treffe sich noch vor Weihnachten zum wiederholten Mal, um den straffen Zeitplan einzuhalten. Leiter der Arbeitsgruppe sei der Ministerialdirektor im Innenministerium und evangelische Theologe Jörn Thießen. Auch der Vatikan sei beteiligt.
Ablösung bereits in Koalitionsvertrag vereinbart
Die Staatsleistungen gehen auf Verträge nach der Säkularisation 1803 zurück, bei der die Kirchen enteignet worden waren. Die Zahlungen dienten als Ausgleich; ihre Ablösung war schon in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 vorgesehen, und wurde 1949 ins Grundgesetz übernommen. Bisher hatte sich aber noch keine Bundesregierung des Verfassungsauftrags angenommen. Die Kirchen beziehen übereinstimmenden Angaben zufolge jährlich ca. 550 Millionen Euro, für eine Ablösung wurden keine konkreten Zahlen genannt. Ein Gesetzentwurf der Fraktion der Linken hatte 2012 ungefähr das Zehnfache der jährlichen Zahlungen veranschlagt.
Insgesamt stellen die Staatsleistungen nur einen kleinen Anteil der Einnahmen der Kirchen dar. Den größten Teil macht mit rund zwölf Milliarden Euro (im Jahr 2020) das Kirchensteueraufkommen aus. Grundsätzlich müssen die Staatsleistungen von den Bundesländern abgelöst werden, die sie derzeit auch zahlen. Die Grundsätze dafür müssen aber, so lautet der Verfassungsauftrag, auf Bundesebene beschlossen werden. Mit dem Grundsätze-Gesetz erfüllt sich die Ampelkoalition ein Vorhaben, das bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen gewesen war. DT/jra
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