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Missbrauchsaufarbeitung: Köln lässt Auftragsvergabe kirchenrechtlich prüfen

Im Erzbistum Köln gibt es Hinweise, dass bei der Auftragserteilung zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle kirchenrechtliche Vorschriften möglicherweise nicht eingehalten wurden. Generalvikar Hofmann bat sogar um Beurlaubung.
Diözesan-Administrator Rolf Steinhäuser
Foto: Henning Kaiser (dpa) | Diözesan-Administrator Rolf Steinhäuser hat zwei unabhängige Kirchenrechtler mit der Prüfung der Angelegenheit beauftragt und auch den Heiligen Stuhl über die Umstände in Kenntnis gesetzt.

Die Auftragsvergabe an Anwaltskanzleien und Kommunikationsberater durch das Erzbistum Köln im Zuge der Missbrauchsaufarbeitung wird nun kirchenrechtlich überprüft. Die Veröffentlichung des Erzbistums, man habe für die Untersuchung der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs zwischen 2019 und 2021 2,8 Millionen Euro aufgewandt, hatte bereits hohe Wellen geschlagen. Jetzt wird bekannt, dass es Hinweise gibt, dass bei der Auftragserteilung kirchenrechtliche Vorschriften möglicherweise nicht eingehalten wurden.

Zwei unabhängige Kirchenrechtler mit Prüfung beauftragt

In einer am späten Dienstagabend veröffentlichten Pressemitteilung gab das Erzbistum bekannt, dass der Apostolische Administrator, Weihbischof Rolf Steinhäuser, den Vermögensrat und das Domkapitel zu einer Sondersitzung einberufen habe. Er habe die Gremien über den entsprechenden Sachverhalt informiert und mitgeteilt, dass er zwei unabhängige Kirchenrechtler mit der Prüfung der Angelegenheit beauftragt habe. Zusätzlich habe er den Heiligen Stuhl über die Umstände in Kenntnis gesetzt.

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Nach Angaben des Erzbistums habe der Delegat Markus Hofmann den Administrator darum gebeten, ihn bis zur Klärung des Sachverhalts zu beurlauben. Der Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, habe den Apostolischen Administrator allerdings angewiesen, den Vorgang in Rom umfassend vorzulegen und von einer Beurlaubung Hofmanns abzusehen.

Hofmann hatte in der letzten Woche die Gesamtkosten, die man bisher für die Gutachten, die weitere Rechtsberatung und die Krisenkommunikation ausgegeben habe, mit 2,8 Millionen Euro beziffert. Dieses Geld sei allerdings nicht aus Kirchensteuermitteln, sondern aus einem Sondervermögen, dem „Fonds für Bedürfnisse des Bistums“, gezahlt worden. Allein die beiden Gutachten der Kanzleien Westpfahl Spilker Wastl und Gercke Wollschläger verursachten Kosten von 1,27 Millionen Euro.

Hoher finanzieller Aufwand für Krisenberatung

Für die weitere rechtliche Beratung, zum Beispiel zur Überprüfung der äußerungsrechtlichen Bedenken, entstand ein Aufwand von etwa 588.000 Euro. Zusätzliche Zahlungen für die Krisenberatung belaufen sich auf die Kosten für Krisenberatung von etwa 820.000 Euro. Nach Medienberichten soll allein die Pressekonferenz am 18. März dieses Jahres, in der das Gercke-Gutachten Medien und Bistumsspitze präsentiert wurde, Kosten in Höhe von 90.000 Euro verursacht haben. 

Im Rahmen der kirchenrechtlichen Überprüfung wird es jetzt darum gehen, festzustellen, inwieweit die Beteiligung der Gremien im Vorfeld der Auftragserteilung erforderlich gewesen wäre. Dabei wird zu klären sein, inwieweit der Erzbischof und der Generalvikar selbstständig Mandate erteilen durften und bis zu welcher Auftragssumme es ihnen gestattet war.  DT/hwu

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28.03.2024, 21 Uhr
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