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Keine „Lex Woelki“

Der Kölner Diözesanadministrator deutet eine „Probezeit“ für Kardinal Woelki an. Doch das Kirchenrecht sieht das nicht vor. Und auch in der Nuntiatur weiß man nichts von einer Sonderregelung.
Der Kölner Diözesan-Administrator Rolf Steinhäuser
Foto: Henning Kaiser (dpa) | Für den Versuch, verloren gegangenes Vertrauen in die Kirche zurückzugewinnen, sind Weihbischof Steinhäusers Plaudereien alles andere als hilfreich.

Die Politik des Kölner Diözesanadministrators hat am Wochenende einige Verwirrung gestiftet. Glaubt man den Darstellungen Weihbischof Rolf Steinhäusers, hat der Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, nach seiner Auszeit eine Art Probezeit zu absolvieren.

Hängt Woelkis Zukunft von Volkes Gnaden ab?

Nun klingt der Begriff Probezeit im Deutschen eindeutig nach Befristung. Auch der Administrator deutet an, dass trotz fehlender kirchenrechtlicher Voraussetzungen für eine Probezeit „faktisch“ offen sei, ob Woelki bleibe. Die Pointe der Botschaft knallt erst richtig in den Boulevardmedien. Hängt Woelkis Zukunft nun von Volkes Gnaden ab? „Kölns Katholiken entscheiden mit“, lautet eine Überschrift.

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Auf welcher rechtlichen Grundlage dieses Procedere beruhen soll bleibt ebenso nebulös wie so vieles an der durch die Äußerungen des redseligen Administrators in Gang gekommenen Debatte. Dass Bischöfe Auszeiten nehmen ist nichts Neues, doch eine anschließende „Probezeit“ ist im Kirchenrecht definitiv nicht vorgesehen, ebenso wenig ein wie auch immer gearteter Entscheid darüber, ob sich das Gottesvolk eine Fortsetzung der Amtszeit seines Oberhirten vorstellen kann.

In der Nuntiatur weiß man nichts von einer Kölner Sonderregelung. Solange es keine „Lex Woelki“ gibt, besteht kein Grund, klerikale Politik als Information auszugeben. Für den Versuch, verloren gegangenes Vertrauen in die Kirche zurückzugewinnen, sind Weihbischof Steinhäusers Plaudereien alles andere als hilfreich.

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