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Rom ficht das Urteil gegen Kardinal Ouellet an

Das Staatssekretariat hat wegen der Verurteilung zu einer Schadensersatzzahlung Einspruch beim französischen Staat eingelegt.
Kardinal Marc Ouellet, bis Januar 2023 Präfekt des Dikasteriums für die Bischöfe
Foto: IMAGO/Vandeville Eric/ABACA (www.imago-images.de) | Ouellet, bis Januar 2023 Präfekt des Dikasteriums für die Bischöfe, war Anfang April in erster Instanz dazu verurteilt worden, der ehemaligen Ordensfrau Sabine de la Valette Schadensersatz in sechsstelliger Höhe zu ...

Der Vatikan will das von einem Zivilgericht im bretonischen Lorient gegen Kardinal Marc Ouellet gefällte Urteil nicht hinnehmen. Das Staatssekretariat hat sich nun eingeschaltet und eine Verbalnote an die französische Botschaft beim Apostolischen Stuhl übermittelt. Das gab Vatikansprecher Matteo Bruni am Samstag in einer Mitteilung bekannt.

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Das Urteil hat nicht zuletzt deswegen für Aufsehen gesorgt, weil ein französisches Gericht in einem Land, in dem eine strikte Trennung zwischen Staat und Kirche gilt, in eine innerkirchliche Angelegenheit eingreift, für die das Kirchenrecht und nicht staatliche Zivilgerichte maßgebend sind. 

Visitation mit Mandat des Papstes

Ouellet, bis Januar 2023 Präfekt des Dikasteriums für die Bischöfe, war Anfang April in erster Instanz dazu verurteilt worden, der ehemaligen Ordensfrau Sabine de la Valette Schadensersatz in sechsstelliger Höhe zu zahlen. Mit päpstlichem Mandat war der Kardinal an einer Visitation der Ordensgemeinschaft „Dominikanerinnen vom Heiligen Geist“ beteiligt gewesen, deren Mitglied die Klägerin mit dem Ordensnamen Schwester Marie Ferréol war. Das Zivilgericht in Lorient hält den Visitatoren vor, die Schwester nach 34 Jahren ohne triftigen Grund aus der Gemeinschaft entlassen zu haben, ohne der Betroffenen irgendwelche Gründe zu nennen.

Urteil aus den Medien erfahren

Der Vatikan habe nur über die Medien von „der angeblichen Entscheidung des Gerichts von Lorient“ in dem Zivilrechtsstreit über den Austritt von Frau Sabine de la Valette aus dem religiösen Institut erfahren, betont die Erklärung des Vatikansprechers. Zudem habe Kardinal Ouellet nie eine Vorladung des Zivilgerichts erhalten. 

Wörtlich heißt es in der Mitteilung Brunis weiter: „Kardinal Marc Ouellet hat dem Institut der Dominikanerinnen vom Heiligen Geist (Dominicaines du Saint Esprit) in Erfüllung eines päpstlichen Mandats tatsächlich einen apostolischen Besuch abgestattet; im Anschluss an diesen Besuch wurde eine Reihe von kirchenrechtlichen Maßnahmen gegen Frau Sabine de la Valette ergriffen, darunter ihr Austritt aus dem Ordensinstitut.“

Verletzung der Religionsfreiheit

Der Vatikan ist offenbar nicht gewillt, das Urteil des Gerichts von Lorient anzuerkennen. Die Erklärung des Vatikansprechers ist auch in ihrem letzten Satz im Konjunktiv formuliert: „Ein mögliches Urteil des Gerichtshofs von Lorient könnte nicht nur relevante Fragen zur Immunität aufwerfen, sondern hätte, wenn es über die interne Disziplin und die Mitgliedschaft in einem religiösen Institut entschieden hätte, zu einer schwerwiegenden Verletzung der Grundrechte auf Religions- und Vereinigungsfreiheit der katholischen Gläubigen führen können.“  DT/gho

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