Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung

Streit um Kosten für Verhütungsmittel in den USA: Katholische Organisation mit Sieg vor Gericht

Unternehmer, die Mitglied in dem katholischen Interessenverband Catholic Benefits Association sind, müssen von nun an nicht mehr für die Kosten von Verhütungsmitteln ihrer Angestellten aufkommen.
US Supreme Court
Foto: Michael Reynolds (EPA) | Das Urteils des Bezirksgerichts in Oklahoma hat weitreichende Folgen für die mehr als 1000 katholischen Unternehmer, die gegen die bisherige Rechtslage geklagt hatten.

Im Streit um die gesetzliche Pflicht von Arbeitgebern in den USA, die Kosten für Verhütungsmittel ihrer krankenversicherten Angestellten zu übernehmen, hat ein Bezirksgericht im US-Bundesstaat Oklahoma im Sinne des katholischen Interessenverbandes Catholic Benefits Association (CBA) entschieden. Der vorsitzende Richter David Russell sprach ein dauerhaftes Unterlassungsurteil sowie eine Feststellungsklage gegen ein Mandat des US-Ministeriums für Gesundheitspflege und Soziale Dienste aus. Das Mandat verpflichtet Arbeitgeber, auch dann für Verhütungsmittel ihrer Angestellten aufzukommen, wenn sie aus moralischen Gründen dagegen sind. Organisationen, die Mitglied der CBA sind, müssen diese gesetzliche Vorschrift von nun an nicht mehr beachten. Die CBA vertritt mehr als 1 000 katholische Arbeitgeber, die wiederum mehr als 88 000 Angestellte beschäftigen.

Douglas Wilson, der Vorsitzende der CBA, bezeichnete das Urteil als „überwältigenden Sieg“ und verwies auf das in der amerikanischen Verfassung festgeschriebene Recht auf Religionsfreiheit. Die CBA ist der größte Einzelkläger, der das Mandat des Gesundheitsministeriums anfocht. Bereits im Jahr 2014 hatte die Organisation im Namen seiner Mitglieder zwei Klagen eingereicht. Die CBA argumentierte, dass das Mandat katholische Arbeitgeber zwinge, zuwider ihrer tiefsten religiösen Überzeugungen zu handeln. Bisher hatten sich Unternehmen, die sich nicht an das Gesetz hielten, hohe Geldbußen eingehandelt. Die Summe der Bußgelder, die für Mitglieder der CBA angefallen wäre, belief sich auf 6,9 Milliarden US-Dollar. Das Gericht urteilte, dass das Geld nun nicht mehr gezahlt werden müsse.

Das Verhütungsmittel-Mandat war im Jahr 2012 vom Gesundheitsministeriums als Teil des „Affordable Care Act“, besser bekannt als „Obamacare“ eingeführt worden. Nur Kirchen waren von der Verpflichtung ausgenommen, die Kosten für Verhütungsmittel zu übernehmen. Auf katholische Krankenhäuser, Wohltätigkeitsorganisationen, Schulen oder Universitäten traf die Ausnahmeregelung jedoch nicht zu.

DT/mlu

Themen & Autoren
Wohltätigkeitsorganisationen

Weitere Artikel

Vor 50 Jahren trat die Zweite Reform des § 218 StGB in Kraft. Mit ihr gab der Gesetzgeber die Pflicht des Staates, das Leben ungeborener Menschen zu schützen, de facto auf.
22.06.2026, 07 Uhr
Stefan Rehder
Die Koalition hat sich zusammengerauft. Das Ergebnis verdient eine wohlwollende Betrachtung.
03.07.2026, 11 Uhr
Henry C. Brinker

Kirche

Die Gleichnisse vom Schatz und der Perle zeigen: Wer Christus findet, hat den größten Schatz seines Lebens entdeckt.
25.07.2026, 21 Uhr
Georg Gänswein
Tech-Milliardär Peter Thiel ist fasziniert vom Antichristen und sieht in Papst Benedikt XVI. einen zögerlichen Verbündeten. Was dabei völlig fehlt, ist ein Blick in den Spiegel.
24.07.2026, 13 Uhr
Sebastian Ostritsch
Er wurde in der Kirche erschossen: Der Priester Dario Acosta Zurita war mit nur 22 Jahren einer der jüngsten Märtyrer des mexikanischen Bürgerkrieges.
25.07.2026, 05 Uhr
Claudia Kock
Thommy Schott ist mehr als ein Anwalt. Der fünffache Familienvater setzt sich mit seinem Verein Pro Fide Ecclesiae auch für seinen Glauben ein.
24.07.2026, 09 Uhr
Regina Einig