Die Stadt Köln will erstmals einem Aussteller die Teilnahme an der Kinderwunschmesse „Wish for a Baby“, die am 17. und 18. Oktober in den Satory-Sälen stattfindet, untersagen. Das meldet der Verein Frauenheldinnen e. V., der juristische Schritte gegen die Veranstalter der Messe eingeleitet hat. Bei dem Aussteller handelt es sich um das schwedische Unternehmen „Nordic Surrogacy“, eigenen Angaben zufolge „die führende Leihmutterschaftsagentur in den nordischen Ländern“. Außerdem kündigte die Stadt an, die bestehende Auflage, die dem Veranstalter der Messe die Vermittlung von und die Werbung für Leihmutterschaft untersagt, mit einer Zwangsgeldandrohung zu versehen.
Damit reagierte die Stadt Köln auf einen Antrag, den der Verein im Juli gemeinsam mit drei betroffenen Frauen auf den Weg gebracht hat. Zu ihnen zählt auch Olivia Maurel, die selbst von einer Leihmutter geboren wurde. Als Sprecherin der Casablanca-Erklärung setzt sich Maurel für die weltweite Abschaffung der Leihmutterschaft ein. Wie der Verein in einer Pressemitteilung schreibt, habe die Stadt den Antrag zunächst abgelehnt. Nach Vorlage von Belegen habe sie die Prüfung jedoch fortgesetzt und angekündigt, die in den Unterlagen benannten Aussteller gesondert auf ihre Zuverlässigkeit zu prüfen.
Engelken: „Wir werden auch die diesjährige Messe aufmerksam verfolgen“
Zum Hintergrund: Die Vermittlung und Bewerbung von Leihmutterschafts-Arrangements ist in Deutschland nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz verboten und strafbar. Außerdem macht sich nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 Embryonenschutzgesetz strafbar, wer es unternimmt, bei einer Ersatzmutter eine künstliche Befruchtung durchzuführen oder auf sie einen fremden Embryo zu übertragen.
„Wir fordern keine neuen Verbote, sondern dass geltendes Recht durchgesetzt wird“, erklärt Eva Engelken, Gründerin & Vorsitzende des Vereins Frauenheldinnen e. V. „Dass die Stadt jetzt handelt, zeigt: Es lohnt sich, genau hinzusehen und dranzubleiben. Wir werden auch die diesjährige Messe aufmerksam verfolgen.“ „Die Stadt Köln hat die vorgelegten Belege ernst genommen und zieht daraus die richtigen Konsequenzen“, erklärt Rechtsanwalt Jonas Jacob, LL.M., der die Antragstellerinnen vertritt. „Das Verbot der Ersatzmuttervermittlung gilt auch auf einer Messe. Eine Auflage, deren Einhaltung niemand durchsetzt, schützt niemanden. Deshalb ist ihre Absicherung ebenso wichtig wie der Ausschluss selbst.“
Maurel: „Ich weiß, was sich hinter den Hochglanzbroschüren verbirgt“
„Als Mensch, der selbst durch Leihmutterschaft zur Welt kam, habe ich mich diesem Antrag angeschlossen, weil ein Verbot kaum etwas bedeutet, solange Unternehmen in einer deutschen Messehalle stehen dürfen und offen Menschen anwerben, um im Ausland das zu tun, was das deutsche Recht im Inland verhindern soll“, erklärte Maurel. „Ich weiß, was sich hinter den lächelnden Babys, den Hochglanzbroschüren und den Versprechungen einer Traumfamilie verbirgt: Eine Frau wird vertraglich verpflichtet, ein Kind auszutragen und abzugeben, und ein Kind wird zum Gegenstand einer Vereinbarung, die getroffen wird, bevor es überhaupt existiert.“ Maurel kündigte an: „Ich werde mich so lange zu Wort melden, wie diese Realität als gewöhnliche Dienstleistung verpackt und verkauft wird.“
Auf seiner deutschsprachigen Internetpräsenz bewirbt „Nordic Surrogacy“ Leihmutterschaftsprogramme in den USA (ab 148.055 US-Dollar), Georgien (ab 52.000 US-Dollar) und Kolumbien (ab 50.000 US-Dollar). DT/reh
Jetzt die „Tagespost" abonnieren und nichts mehr verpassen.









