Nordirlands Abtreibungsgesetz hat vor Gericht Bestand. Der oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs lehnte am Donnerstag mit knapper Mehrheit eine Anfechtung der Regelung ab. Die von der nordirischen Menschenrechtskommission vorgebrachte Klage wurde aus verfahrenstechnischen Gründen abgelehnt, wie aus dem Londoner Urteil hervorgeht.
Demnach halten vier der sieben Richter die derzeitige Regelung zwar für „unvereinbar mit dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention“. Sie kommen aber auch zu dem Schluss, dass das oberste Gericht nicht zuständig sei. Es könne die vom Kläger geforderte Überarbeitung des Gesetzes nicht stützen, da in diesem Fall kein tatsächliches Opfer eine rechtswidrige Handlung habe nachweisen können.
Dennoch dürfte das Urteil nach Expertenmeinung den Druck auf die Regierung erhöhen, sich mit dem Thema zu befassen. Der leitende Richter des Falls, Lord Mance, unterstrich laut Medienberichten, dass die Mehrheit der Richter eine förmliche Unvereinbarkeitserklärung der Gesetzgebung mit den Menschenrechten stützen würden, wenn „ein einzelnes Opfer der geltenden Gesetzgebung vor Gericht ziehen würde“.
In Irland hatte die Bevölkerung kürzlich für eine Abtreibungslegalisierung votiert. Die dort bevorstehende Liberalisierung hatte auch erneut Rufe nach einer Lockerung des entsprechenden Gesetzes in Nordirland laut werden lassen. Die nordirische Menschenrechtskommission hatte bei der gerichtlichen Anhörung im Oktober argumentiert, das aktuelle Gesetz kriminalisiere „besonders anfällige“ Frauen, behandele sie „unmenschlich und erniedrigend“ und zwinge sie, sich „körperlichen und geistigen Torturen“ zu unterziehen.
DT/KNA