Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Europäischer Gerichtshof urteilt

Konversion zum Christentum nach Flucht kann Asylgrund sein

Der Europäische Gerichtshof urteilt, dass ein Asylantrag aufgrund eines Religionswechsels im Zielland nicht automatisch als missbräuchlich abgelehnt werden kann.
Gerichtsentscheid zu Asyl nach Konversion
Foto: IMAGO (www.imago-images.de) | Konkret ging es um den Fall eines Iraners, der erstmals 2015 in Österreich Asyl beantragt hatte. Sein Antrag auf internationalen Schutz wurde abgelehnt.

Ein Asylantrag aufgrund eines Religionswechsels nach Verlassen des Herkunftslandes kann nicht automatisch als missbräuchlich abgelehnt werden. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor (Rechtssache C-222/22).

Konkret ging es um den Fall eines Iraners, der erstmals 2015 in Österreich Asyl beantragt hatte. Sein Antrag auf internationalen Schutz wurde abgelehnt. Bei einem Folgeantrag gab der Iraner an, mittlerweile zum Christentum konvertiert zu sein. Er fürchte, aus diesem Grund in seinem Herkunftsland verfolgt zu werden. Daraufhin wurde ihm der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und er erhielt eine befristete Aufenthaltsberechtigung. 

Glaubhaft gemacht, aus "innerer Überzeugung" konvertiert zu sein

Die österreichischen Behörden glaubten dem Kläger. Er habe glaubhaft gemacht, aus „innerer Überzeugung“ in Österreich zum Christentum konvertiert zu sein und diese Religion aktiv zu leben. Aus diesem Grund sei er im Falle der Rückkehr in sein Herkunftsland der Gefahr einer individuellen Verfolgung ausgesetzt. Allerdings erhielt er keinen Flüchtlingsstatus, weil der Verfolgungsgrund noch nicht existierte, als der Mann im Iran lebte.

Lesen Sie auch:

Die Richter in Luxemburg betonten jedoch, dass jeder Folgeantrag individuell geprüft werden müsse. In einer Erklärung des Gerichts heißt es weiter: „Wenn also, wie im vorliegenden Fall, festgestellt wird, dass der Betroffene glaubhaft gemacht hat, ,aus innerer Überzeugung' zum Christentum konvertiert zu sein und diese Religion aktiv zu leben, schließt dies aus, dass der Antragsteller eine Missbrauchsabsicht hegte oder beabsichtigte, das anwendbare Verfahren zu instrumentalisieren. Wenn ein solcher Antragsteller die in dieser Richtlinie vorgesehenen Voraussetzungen für eine Qualifizierung als Flüchtling erfüllt, ist ihm die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.“

Werde hingegen festgestellt, dass eine missbräuchliche Absicht sowie eine Absicht vorliegen, das Verfahren zu instrumentalisieren, könne die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft verweigert werden, obwohl die Furcht des Antragstellers, aufgrund der von ihm selbst geschaffenen Umstände in seinem Herkunftsland verfolgt zu werden, begründet sei. Die Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention bleibe jedoch bestehen. Dem Betroffenen sei in diesem Fall der durch diese Konvention gewährleistete internationale Schutz zu gewähren.  Er dürfe also nicht dorthin abgeschoben werden, wo ihm Verfolgung drohe.  DT/chp

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Meldung Christentum Konversion

Weitere Artikel

Deutsche und Perser verbindet eine tiefe kulturelle Freundschaft. Gerade jetzt muss sie sich bewähren.
09.04.2026, 07 Uhr
Henry C. Brinker
Der US-Präsident hat die Apokalypse im Iran nicht wegen Rom abgesagt. Aber die Kirche stellt klar, dass Katholiken nein sagen müssen.
08.04.2026, 19 Uhr
Guido Horst

Kirche

Christus sendet nicht nur die Apostel aus, sondern beruft alle Getauften zu seinem priesterlichen, königlichen und prophetischen Amt – ausgedrückt in der Mitfeier der Messe.
13.06.2026, 21 Uhr
Manfred Hauke
Dritter Teil der Reihe zu den Leo-Päpsten: Die Amtszeit Leos III. steht für die „Translatio Imperii“– für die Übertragung der römischen Kaiserwürde an die Franken.
14.06.2026, 15 Uhr
Dirk Weisbrod
Eine Carbonara zu Füßen von Giordano Bruno regt dazu an, auch moderne Häresien in den Blick zu nehmen.
14.06.2026, 05 Uhr
Mario Monte
Die US-Bischöfe weihten die USA dem Heiligsten Herzen Jesu und riefen dazu auf, die eigene Identität nicht aus Erfolg und Leistung, sondern aus Gottes Liebe zu empfangen.
12.06.2026, 14 Uhr
Meldung