Die Haager Konferenz für internationales Privatrecht (HCCH) bemüht sich nicht länger, eine Konvention für die Anerkennung der Elternschaft bei grenzüberschreitender Leihmutterschaft zu erarbeiten. Was Befürwortern wie eine Kapitulation erscheinen mag, ist in Wirklichkeit ein Sieg der Vernunft. Denn vernünftig ist allein das Wirklichkeitsgemäße.
Das Wirklichkeitsgemäße wird oft mit dem Faktischen verwechselt. Faktisch gibt es Leihmutterschafts-Arrangements, die Kinder zum Gegenstand von Verträgen, Frauen zu Vermietern ihres Uterus und Agenturen zu Menschenhändlern machen. Nur ist nichts davon wirklichkeitsgemäß. In Wirklichkeit sind Kinder Geschenke und Mütter diejenigen, die sie geboren, statt in Auftrag gegeben haben. In Wirklichkeit gibt es weder eine Notwendigkeit für den Handel mit Menschen noch Platz für Menschenhändler.
Es gibt eine natürliche Bindung zwischen Mutter und Kind
In Wirklichkeit gibt es eine natürliche Bindung zwischen Mutter und Kind. Zu glauben, sie ignorieren zu können, ist vernunftwidrig; sie zum Ziel eines Vertrags zu erklären, kriminell. 15 Jahre lang hat die HCCH versucht, den Kreis der Wirklichkeit zu quadrieren. Bestelleltern sollten überall rechtlich als natürliche Eltern anerkannt und zugleich Kinder vor Diskriminierung geschützt werden. Letzteres ließ sich goutieren, Ersteres nicht. Das Leben ist kein All-inclusive-Wellnessurlaub, bei dem sich Gutbetuchte zum vollkommenen Glück noch ein Kind bestellen könnten.
Sei es, weil sie mit Unfruchtbarkeit geschlagen sind, sei es, weil sie homosexuell sind, sei es, weil sie die Strapazen, die mit Schwangerschaft und Geburt verbunden sein können, lieber outsourcen. Sei es, weil sich die Annahme von mit „Mängeln“ behafteten Exemplaren so leichter verweigern lässt. Es bleibt dabei: Das Vernunftwidrige lässt sich nicht vernünftig regeln. Mag auch viel Rheinwasser in die Nordsee geflossen sein, bis die HCCH das erkannte, aufrichtige Glückwünsche verbietet das nicht.
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