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Keine Kommerzialisierung von Abtreibungen

Die CSU-Bundestagsabgeordnete Silke Launert ist der Ansicht, dass § 219a nicht geändert werden müsse. Auch die jüngsten Vorschläge der FDP hält sie für „nicht ausreichend“.
Petition zum Abtreibungsrecht
Foto: Michel Arriens (Change.org) | Unterstützer der Petition zum Abtreibungsrecht demonstrieren am 12.12.2017 vor dem Reichstag in Berlin. Die Ärztin Hänel hat eine Petition mit mehr als 150.000 Unterstützern für Änderungen im Abtreibungsrecht an ...

Die CSU-Bundestagsabgeordnete Silke Launert sieht keinen Änderungsbedarf am § 219a. Deutschland verfüge bereits über ein gut austariertes Regelungskonzept, erklärt die promovierte Juristin im Gespräch mit der „Tagespost“. Betroffenen Frauen stünde eine ausführliche und ergebnisoffene Beratung zur Verfügung. „Es gibt also gar keinen Grund, an den existierenden gesetzlichen Regelungen irgendwelche Änderungen vorzunehmen“, meint Launert. Zudem verweist die zweifache Mutter auf die Verfassung, die dazu verpflichte, „das Recht des Ungeborenen auf Leben zu schützen und im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten“. Das strafrechtlich sanktionierte Werbeverbot sei dabei ein wichtiger Bestandteil.

Den Vorschlag der FDP, § 219a nicht ganz abzuschaffen, sondern nur „grob anstößige“ Werbung unter Strafe zu stellen, erachtet Launert als nicht ausreichend, um den Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens zu gewährleisten. Sie gibt zu bedenken: „Jegliche Form der Werbung würde eine Kommerzialisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zur Folge haben und damit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zuwiderlaufen.“ Eine Verharmlosung oder Kommerzialisierung von Abtreibungen dürfe es jedoch „unter keinen Umständen“ geben.

Das ausführliche Interview lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 22. März.
DT

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FDP Lebensschutz Schwangerschaftsabbruch Silke Launert

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