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Justizministerin will „Mit-Mutterschaft“ für lesbische Paare

Neben der Geburtsmutter soll eine weitere Frau Mutter sein können, ohne das Kind zu adoptieren, so der Vorstoß der SPD-Justizministerin Christine Lambrecht. Dafür gibt es auch viel Kritik – aus unterschiedlichen Gründen.
Lambrecht will Abstammungsrecht reformieren
Foto: Michael Sohn (POOL AP) | Eine "Mit-Mutterschaft" soll nach den Worten Lambrechts möglich sein, „wenn ein Kind in eine Ehe zweier Frauen hineingeboren wird“.

Für die geplante Reform des Abstammungsrechts erntet Bundesjustizministerin Christine Lambrecht derzeit auch viel Kritik – jüngst vom Verein „Väteraufbruch für Kinder“. Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Vereins, erklärte: „Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht, mit beiden leiblichen Eltern – also Mutter und Vater – aufzuwachsen und von diesen erzogen zu werden.“ Die Überlegungen der SPD-Ministerin würden genau dies aber ausschließen. Lambrecht verstoße daher „elementar gegen Kinderrechte“.

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Referentenentwurf vor Ressortabstimmung

Lambrecht hatte im Gespräch mit der „Katholischen Nachrichten-Agentur“ (KNA) ihre Reformvorschläge für das Abstammungsrecht präzisiert. Demnach will die 55-Jährige eine „Mit-Mutterschaft“ für lesbische Paare einführen. Neben der Geburtsmutter könnte somit eine weitere Frau Mutter sein, ohne das Kind zu adoptieren. Ein Referentenentwurf des Gesetzes soll nächste Woche in die Ressortabstimmung gehen.

Deutliche Kritik übte indes auch die Opposition: Die Vorschläge würden den unterschiedlichen Familienkonstellationen nicht gerecht, so die FDP. Die Gesundheitsbeauftragte der FDP-Fraktion, Katrin Helling-Plahr, meinte, viele Regenbogenfamilien würden weiterhin im Regen stehen gelassen. Den Grünen wiederum geht die Reform nicht schnell genug – die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Partei, Katja Dörner, warf der Bundesregierung Verschleppung vor. Bereits seit 2017 lägen die Ergebnisse einer vom Justizministerium eingesetzten Arbeitsgruppe zum Abstammungsrecht vor. 

An erster Stelle soll leibliche Mutter stehen

Eine Mit-Mutterschaft soll nach den Worten Lambrechts möglich sein, „wenn ein Kind in eine Ehe zweier Frauen hineingeboren wird“ oder wenn bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften „neben der Geburtsmutter eine weitere Frau ihre Mutterschaft anerkennt“. An erster Stelle soll aber weiterhin die leibliche Mutter stehen. Für männliche Paare gebe es weiterhin nur den Weg über eine Adoption. Leihmutterschaft und Eizellenspenden blieben in Deutschland unverändert verboten.

DT/mlu/KNA

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