Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Mittwoch dem Staat Nicaragua die „Entschließung über vorläufige Maßnahmen zugunsten von Bischöfe Rolando José Álvarez Lagos von Matagalpa“ mitgeteilt und dessen sofortige Freilassung angeordnet. So heißt es in einer auf der Homepage des Interamerikanischen Gerichtshofs veröffentlichten Mitteilung, die auch über die Accounts des Gerichtshofs in den Sozialen Netzwerken verbreitet wurde.
Beim Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte handelt es sich um ein internationales Gericht mit Sitz in San José in Costa Rica, das auf der Grundlage der 1978 in Kraft getretenen „Amerikanischen Menschenrechtskonvention“ (AMRK) gegründet wurde. Mit Ausnahme Kanadas, Kubas und einiger karibischer Staaten haben mittlerweile die meisten Staaten Amerikas die AMRK unterzeichnet, bis November 2020 waren es 25 Staaten. Die USA haben die AMRK im Jahre 1977 unterzeichnet, aber bisher nicht ratifiziert.
Zum „dauerhaften Verlust der Bürgerrechte" verurteilt
In seiner Entschließung habe der Gerichtshof festgestellt, so heißt es in der Bekanntmachung weiter, „dass bei der Inhaftierung Bischöfe Álvarez‘ eine Reihe Risikofaktoren vorliegen, die den Erlass einstweiliger Maßnahmen erforderlich machen“. Genannt werden „unumkehrbare Schäden für Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit“. Die Lage des Bischöfe von Matagalpa werde noch dadurch verschlimmert, dass er zum „dauerhaften Verlust der Bürgerrechte und der nicaraguanischen Staatsangehörigkeit“ verurteilt worden sei, was ihn in eine äußerst prekäre Lage bringe.
Daher weist der Interamerikanische Gerichtshof den Staat Nicaragua an, den Bischöfe „unverzüglich freizulassen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sein Leben, seine Gesundheit und seine körperliche Unversehrtheit wirksam zu schützen“. Bis zu seiner Freilassung soll Bischöfe Alvarez der Zugang „zu medizinischer Versorgung, Medikamenten und angemessener Nahrung“ gesichert sowie der Kontakt zu seiner Familie und Anwälten erleichtert werden.
Nicaragua sieht Einflussnahme der USA
Der Gerichtshof hat dem Staat Nicaragua eine Frist bis zum 7. Juli 2023 gesetzt, um ihm über die Lage von Álvarez zu berichten. In dem Bericht sollen die Maßnahmen erwähnt werden, „die ergriffen wurden, um vorliegender Entscheidung nachzukommen.“
Allerdings hat Nicaragua laut dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte bis November letzten Jahres in 19 Mitteilungen seine Ablehnung vorläufiger Maßnahmen mit der Begründung zum Ausdruck gebracht, dass diese „von den Vereinigten Staaten von Amerika auferlegten Anweisungen folgen und eine voreingenommene Darstellung enthalten.“ DT/jg
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