Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Brüssel

Bischofskommission kritisiert Urteil zu gleichgeschlechtlichen Ehen

Kirchenvertreter warnen vor EU-Eingriffen in die familienrechtliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.
Nahaufnahme einer Justitia vor der Flagge der Europäischen Union (Symbolbild) *** Close-up of a Justitia in front of the
Foto: Imago/Herrmann Agenturfotografie | Könnte durch das jüngste Urteil des EuGH ein Präzedenzfall entstanden sein, der bestehende Ehebegriffe aushebeln und den Druck auf nationale Familienrechtssysteme erhöht?

Das Präsidium der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) hat ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur grenzüberschreitenden Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen kritisiert. In einer Erklärung vom Mittwoch äußert sich das Präsidium besorgt über mögliche Eingriffe in nationale Kompetenzen.

Lesen Sie auch:

Konkret geht es um das Urteil in der Rechtssache „Wojewoda Mazowiecki“, in dem der EuGH entschied, dass eine im EU-Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe anerkannt werden muss, soweit dies für die Ausübung von Freizügigkeit und Aufenthaltsrecht notwendig ist, auch wenn eine solche Ehe im nationalen Recht nicht vorgesehen ist. 

Das Präsidium der COMECE sieht darin eine Ausweitung der Rechtsprechung über die Grenzen der EU-Zuständigkeiten hinaus und verweist auf Artikel 9 der EU-Grundrechtecharta, wonach Ehe und Familie nach nationalem Recht geregelt werden. Die Erklärung weist darauf hin, dass die Ehe „in den Rechtssystemen verschiedener EU-Mitgliedstaaten als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau definiert“ ist.

„Das Urteil führt zu einer Angleichung der eherechtlichen Wirkungen, obwohl die Union kein Mandat zur Harmonisierung des Familienrechts hat“, heißt es in der Erklärung. Zwar erkenne der EuGH die nationale Definition der Ehe formal an, doch werde diese durch unionsrechtliche Pflichten faktisch relativiert.

Zudem warnt COMECE vor einem Präzedenzfall, der bestehende Ehebegriffe aushebeln und den Druck auf nationale Familienrechtssysteme erhöhen könnte. Das Urteil führe dazu, „dass die betreffenden nationalen Bestimmungen gegebenenfalls außer Kraft gesetzt werden“.

Kritisch äußert sich das Präsidium der Bischofskommission auch zur Auslegung weiterer EU-Vertragsartikel, etwa zur Achtung der nationalen Identität (Artikel 4 Absatz 2 EUV) und zum Schutz des Status von Kirchen und religiösen Gemeinschaften nach dem Recht der Mitgliedstaaten (Artikel 17 AEUV). Diese Bestimmungen würden laut COMECE zunehmend „in einer Weise angewandt, die ihren Sinn verwässert“.

Lesen Sie auch:

Mit Blick auf mögliche Folgen warnt die Erklärung, das Urteil könne auch „zu negativen Entwicklungen in anderen sensiblen Bereichen des grenzüberschreitenden Familienrechts führen“, etwa bei der Leihmutterschaft. COMECE fordert daher eine zurückhaltendere Auslegung des EU-Rechts im Familienrecht. DT/jna

Katholischen Journalismus stärken

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Stärken Sie katholischen Journalismus!

Unterstützen Sie die Tagespost Stiftung mit Ihrer Spende.
Spenden Sie direkt. Einfach den Spendenbutton anklicken und Ihre Spendenoption auswählen:

Die Tagespost Stiftung-  Spenden

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Meldung Familienrecht Gleichgeschlechtliche Ehe

Weitere Artikel

Kardinal Grzegorz Ryś wird Erzbischof von Krakau. Er ist ein Mann der Mitte und verbindet Tradition und Glaubenslehre mit Offenheit und gelebter Pastoral.
04.12.2025, 11 Uhr
Stefan Meetschen

Kirche

Berufungsfragen im Stil einer deutschen Tarifverhandlung durchdrücken? Der Machtkampf um die Rolle der Frau wird sich nicht durch ein Pseudodiakonat lösen lassen.
09.12.2025, 11 Uhr
Regina Einig
Gefängnisseelsorger zu sein, wendete sein Leben. Klar schreibt Winfried Abel über seine Zeit mit den „harten Kerlen“, die ihn verstehen ließen: Priester sind Väter für alle.
09.12.2025, 11 Uhr
Laetitia Barkhausen
Wir Katholiken sollten unseren Glauben auch nicht zu einer solchen machen. Stattdessen sollten wir Gott geben, was Gottes, dem Kaiser, was des Kaisers ist.
09.12.2025, 09 Uhr
Xaver Spörl
Comeback der „Miterlöserin“? Die Debatte über die Marientitel köchelte schon länger, jetzt schaltet sich eine hochkarätig besetzte Mariologenkommission ein.
08.12.2025, 19 Uhr
Meldung