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Christlicher Gewerkschaftsbund verteidigt Sonntagsschutz gegen Handelsverband

Der Gewerkschaftsbund und seine Fachgewerkschaft lehnen Forderungen nach mehr Sonntagsöffnungen entschieden ab und werfen dem HDE mangelndes Rechtsverständnis vor. 
Geschäfts mit Aufschrift "Sonntags offen"
Foto: Imago/McPHOTO | Der Handelsverband Deutschland fordert erweiterete Sonntagsöffnungen. Doch dies weist der Christliche Gewerkschaftsbund scharf zurück, mit Verweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) und seine dem Handel zugeordnete Berufsgewerkschaft DHV haben sich deutlich gegen die jüngsten Forderungen des Handelsverbands Deutschland (HDE) nach erweiterten Sonntagsöffnungen ausgesprochen. Dies geht aus einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme des Gewerkschaftsbunds hervor.

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Hintergrund ist ein Vorstoß von HDE-Präsident Alexander von Preen. Dieser hatte gefordert, Kommunen und Händler sollten „frei über verkaufsoffene Sonntage entscheiden können“. CGB-Sprecher Peter Rudolph kritisierte in der Stellungnahme diese Position scharf. „Es ist unerträglich, wie Verbandsfunktionäre des Einzelhandels immer wieder unter Missachtung der geltenden Ladenschlussgesetze und des grundgesetzlich geschützten Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung für zusätzliche Möglichkeiten zu Sonntagsöffnungen des Einzelhandels plädieren.“

Rudolph warf von Preen zudem vor, eigene wirtschaftliche Interessen mit seiner Funktion als Verbandspräsident zu vermischen. „Aber wahrscheinlich hat Herr von Preen eher die Interessen der in 56 Ländern vertretenen Sporthandelsgruppe Intersport im Blickpunkt gehabt, deren CEO er ist, als die mehr als 318.000 Einzelhandelsbetriebe, deren Interessensvertreter er sein sollte“, heißt es in der Stellungnahme.

Nur geringer Teil des Einzelhandels nimmt erweiterete Ladenöffnungszeiten in Anspruch

Die Gewerkschaften verwiesen darauf, dass die Mehrheit der Einzelhändler in Deutschland nicht unter mangelnden Sonntagsöffnungen, sondern unter ganz anderen Problemen leide. In vielen Städten seien die Ladenöffnungszeiten heute sogar kürzer als noch zur Zeit des Bundesladenschlussgesetzes. Rudolph erläuterte: „Nur ein verschwindend geringer Teil der Einzelhandelsgeschäfte nimmt die nach den meisten Landes-Ladenschlussgesetzen erweiterten Ladenöffnungszeiten in Anspruch.“

Als Beispiel nannte er Bremen, wo die Geschäfte in der Innenstadt meist nur zwischen 10 und 19 Uhr geöffnet seien. In Nebenzentren schließe der Einzelhandel an Samstagen vielfach bereits um 12 oder 13 Uhr. Auch die wachsende Zahl leerstehender Ladenlokale lasse sich nicht mit zu geringen Öffnungszeiten erklären. Der Schutz des Sonntags dürfe deshalb nicht dem Streben nach zusätzlichem Umsatz geopfert werden.

Stattdessen solle sich der Handelsverband aus Sicht des CGB „lieber verstärkt darüber Gedanken machen, wie der hohen Zahl von Insolvenzen im Einzelhandel Einhalt geboten und die Attraktivität des stationären Einzelhandels gestärkt werden kann“.

Zur rechtlichen Lage wiesen CGB und DHV auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2014 hin. Dieses habe klargestellt, dass der Wunsch nach spontaner Bedürfnisbefriedigung kein ausreichender Grund sei, um den grundgesetzlich garantierten Schutz von Sonn- und Feiertagsruhe einzuschränken. Es sei Aufgabe der Politik, „die weitere Ausbreitung kommerziell begründeter Sonn- und Feiertagsarbeit zu unterbinden, anstatt sie durch Ausnahmeregelungen zu legalisieren und zu fördern“. DT/jna

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