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Mobilfunkstrahlung: Mögliche Auswirkungen für die Gesundheit

Über mögliche negative gesundheitliche Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung konnte lange Zeit nicht offen und ehrlich debattiert werden. Doch nun sorgen Behörden und Gerichte in den USA, Großbritannien und Deutschland für Bewegung. Ein Überblick.
5G-Sendemast
Foto: Soeren Stache (dpa-Zentralbild) | International haben Studien und Forschungsergebnisse zugenommen, die auf die Gefahr biologischer Effekte und folglich gesundheitlicher Schädigung durch Funkemissionen hindeuten.

Die Unantastbarkeit des Mobilfunks beherrscht unsere Kultur seit Jahrzehnten wie das Tabu eines Mythos. Mit dem Aufstieg der digitalen Transformation hat sich dies weiter erhärtet, denn diese ist in vieler Hinsicht auf mobiles Internet angewiesen. Also kann nicht sein, was nicht wahr sein darf: Ökologische und gesundheitliche Bedenken gegenüber der Funkstrahlung werden gesellschaftlich und politisch ungern gehört und auch wissenschaftlich mit zunächst beeindruckender Einseitigkeit abgewiesen. Doch voriges Jahr verpflichtete das US-Bundesgericht die amerikanische Regulierungsbehörde Federal Communication Commission (FCC), endlich darzulegen, warum sie wissenschaftliche Nachweise für Schäden durch drahtlose Strahlung seit vielen Jahren ignoriert habe. Und in Großbritannien wurde kürzlich eine Klage in Sachen 5G-Mobilfunk zugelassen, die sich gegen die Regierung wendet, weil die Öffentlichkeit nicht angemessen über die Risiken gesundheitsschädlicher Auswirkungen von 5G und über individuelle Schutzmöglichkeiten informiert wurde – ja auch weil keine angemessenen und ausreichenden Gründe für die unterlassene Ermittlung gesundheitsschädlicher Risiken dieser Technologie vorgebracht wurden.

Einwände in Deutschland chancenlos

In Deutschland aber sind bislang juristisch vorgebrachte Einwände weitestgehend chancenlos geblieben. Doch jetzt lässt ein Urteil vom Landgericht Münster aufhorchen: Es bestätigt, dass nicht nur Mobilfunkanlagenbetreiber für eventuelle Schädigungen durch den Anlagenbetrieb haften, sondern genauso Grundstückseigentümer, die ihre Grundstücke zur Verfügung gestellt haben. Rechtsanwalt Wilhelm Krahn-Zembol kommentiert: Nachdem selbst offizielle Stellen wie etwa der Europäische Parlamentarische Forschungsdienst (STOA) des EU-Parlaments „darauf hinweisen, dass die Grenzwerte im Bereich der elektromagnetischen Strahlenfelder mindestens um den Faktor 10 zu hoch sind, gehen Eigentümer bei Vertragsabschluss mit einem Mobilfunkanlagenbetreiber insofern kein nur theoretisches Haftungsrisiko ein.“ Inzwischen belegen zudem fast 1 000 von 1 600 wissenschaftlichen Studien im Mobilfunkbereich „biologische Wirkungen und Schädigungswirkungen unterhalb der längst veralteten Grenzwerte“.

Relevante Fragen

Kritische Nachfragen zum Schädigungspotenzial der Strahlung sind jedenfalls alles andere als irrelevant. Denn die soll bald flächendeckend installiert sein und mit dem Segen des Gesetzgebers auf dem Weg über Wasser- und Heizmengenzähler, womöglich auch eines Tages über Funkrauchmelder invasiv bis hinein in grundrechtlich doch eigentlich geschützte Wohn- und Schlafräume vordringen dürfen. Warnende Stimmen und besorgte Bürgerinitiativen gibt es angesichts dieser Bedrohungslage genug. Was muss passieren, dass man auch auf diesem Sektor zu einem politischen und gesellschaftlichen Umdenken kommt und sich fragt, warum über viele Jahre hinweg so viel Blindheit gegenüber der Faktenlage herrschte und sich behaupten konnte?

Um die sogenannte Faktenlage ist es freilich im Zeitalter von Fake News und insbesondere unter wissenschaftstheoretischen Aspekten nicht so einfach bestellt. An sich ist Wissenschaft frei und pluralistisch angelegt, zudem ergebnisoffen und im Zuge stetigen Fortschritts revisionsbereit. Indes – es gilt einzuräumen, dass in vielen Forschungsbereichen Abhängigkeit diverser Projekte und Studien von Geldgebern und vorgegebenen Interessenlagen eine durchaus fragwürdige Rolle spielt. So gesehen ist es auch kaum möglich, im Zusammenhang mit der Mobilfunk-Problematik pauschal von „der“ Wissenschaft zu sprechen, zumal die Ergebnislage international nicht wirklich eindeutig ist. Selbst die Berufung auf den „Mainstream der Wissenschaft“ kann nicht als Totschlag-Argument fungieren; zu groß sind vielfach Einflussnahmen von nichtwissenschaftlicher Seite auf Ergebnisse.

Fragwürdige Einschätzung

Insofern ist es höchst fragwürdig, wenn Inge Paulini als Präsidentin des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) behauptet, niemand müsse Angst vor Mobilfunkstrahlung haben: „Die gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunk sind in vielen Studien sehr gut erforscht. Wir haben Grenzwerte, die uns sicher schützen, und unterhalb dieser Grenzwerte wurden bis heute keine gesundheitlichen Auswirkungen bewiesen.“ Aussagen dieser Art beziehen sich in der Regel vor allem auf Bekundungen eines in unmittelbarer Nachbarschaft des BfS ansässigen Vereins, der sich den schönen Namen Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) gegeben hat. 2020 präsentierte er überarbeitete Sicherheitsrichtlinien für die Exposition gegenüber hochfrequenter Strahlung, die von drahtlosen Kommunikationsgeräten und Netzwerken ausgeht: Darin wird selbst mit Blick auf die neuartige 5G-Strahlung versichert, die Gesundheit der Nutzer bleibe vollkommen geschützt. Doch muss man wissen, dass der ICNIRP seit langem enge Verbindungen zu Industriebranchen vorgeworfen werden, deren technische Neuentwicklungen von möglichst hoch angesetzten Grenzwerten in allen Frequenzbereichen des Mobilfunks profitieren und die nur zu gern den offenkundigen Reduktionismus der ICNIRP-Methode begrüßen, sich im Wesentlichen an thermischen, also Wärme-Effekten zu orientieren statt an biologischen.

Bis heute sind die ICNIRP-Richtlinien zwar von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der EU anerkannt. Doch ihre erkennbare Industrienähe ist nicht nur in meinem Buch „Mythos Mobilfunk“ (2012), sondern insbesondere 2019 dank gründlicher journalistischer Recherchen im Berliner Tagesspiegel aufgezeigt worden. 2020 haben die Abgeordneten im Europaparlament Klaus Buchner und Michèle Rivasi den kritischen Report „Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung: Interessenkonflikte, ‚Corporate Capture‘ und der Vorstoß zum Ausbau des 5G-Netzes“ veröffentlicht. Nicht von ungefähr hat 2021 ein niederländisches Gericht bekräftigt, dass die von ICNIRP vorgeschlagenen und in vielen europäischen Ländern gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte den Schutz der Gesundheit keineswegs sicherstellen. Und noch im selben Jahr hat ein Ausschuss des Europaparlamentes, der sich mit Wissenschaft und Technikfolgenabschätzung befasst, eine brisante Studie unter dem Titel „Gesundheitliche Auswirkungen von 5G“ publiziert: Darin wird die ICNIRP ebenfalls kritisiert. Sofern sich also Behörden und Institutionen auf sie berufen, ist das bei näherem Hinsehen wenig überzeugend.

Mythos Neutralität

Deshalb sollte man sich bei anderen Institutionen umsehen – etwa bei jenen Büros, die sich offiziell mit der sogenannten Technikfolgenabschätzung befassen. Aber ist denn diese Art von „Abschätzung“ neutral? In der „Zeitschrift für Technikfolgenabschätzung in Theorie und Praxis“ (TATuP) erklärten dazu Linda Nierling und Helge Torgersen, mittlerweile sei „Neutralität als Mythos der Technikfolgenabschätzung“ entzaubert. War einst der Neutralitätsanspruch „Voraussetzung, um Technikfolgenabschätzung im politischen Kontext zu installieren“, so versuche man heutzutage, sich über Wertegrundlagen der Technikfolgenabschätzung erst einmal zu verständigen – und da stehe man noch ganz „am Anfang“! Prompt erfährt man in derselben Ausgabe (1/2019) dieser Zeitschrift: Infolge von Veränderungen im Wissenschaftsbetrieb spielen „externe Geldquellen eine zunehmende Rolle im alltäglichen Projektbetrieb und verändern zugleich zusehends dessen Charakter“. Immerhin räumt das deutsche Büro für Technikfolgenabschätzung ein: Jahrelange Erforschung der Strahlen-Effekte auf lebende Organismen ist bis heute zu teils nicht eindeutigen, nicht übereinstimmenden Befunden gekommen – woraus unterschiedliche und „konträre Interpretationen resultieren“. Damit wird bestätigt, dass in wissenschaftlicher Hinsicht in Wahrheit eben keine wirklich eindeutigen oder einseitig in Anspruch zu nehmenden Resultate vorliegen. Von einer klaren Beweislage zugunsten einer unproblematischen biologischen Verträglichkeit von Mobilfunkstrahlung im Rahmen geltender Grenzwerte kann mithin keine Rede sein.

Biologische Effekte des Mobilfunks

Im Gegenteil: International haben tatsächlich jene Studien und Forschungsergebnisse zugenommen, die auf die Gefahr biologischer Effekte und folglich gesundheitlicher Schädigung durch Funkemissionen hindeuten. Hier müssen wenige Hinweise genügen. So hat eine groß angelegte Überblicksstudie für die Schweizer Regierung überraschend klare Resultate erbracht: Biologische Effekte des Mobilfunks können als erwiesen gelten. Im „International Journal of Molecular Science“ legten David Schuermann und Meike Mevissen dar, dass Strahlen-Exposition sogar schon in sehr niedrigem Dosisbereich zu biologischen und gesundheitlich bedenklichen Effekten führen kann. Dank diesem vom Umweltbundesamt der Schweiz finanzierten Forschungsüberblick lässt sich kaum mehr bestreiten, dass die bald omnipräsente Strahlung Ursache so mancher körperlicher, nervöser und in der Folge womöglich auch psychischer Beschwerden durch die Auslösung von oxidativem Zellstress sein dürfte – welcher eine Grundlage für viele entzündliche Erkrankungen und ein geschwächtes Immunsystem darstellt. Wie die Autoren erklären, sind namentlich Personen mit Vorerkrankungen anfällig für gesundheitliche Auswirkungen. Aktuell weist auch eine Studie von Mary Zosangzuali und anderen nach, dass die Strahlung von Mobilfunkmasten oxidativen Stress, also eine Überproduktion von freien Radikalen hervorruft. Mehr zu diesem Wirkmechanismus sowie zu dieser und zahlreichen anderen kritischen Studien findet man auf dem Internet-Portal der Verbraucherorganisation „Diagnose: Funk“.

Politik und Kirtche sind gefragt

Das aber bedeutet: Zum einen lassen sich die Bedenken all derer, die wegen möglicher krebserzeugender oder sonstiger schädlicher Einflüsse der Strahlung besorgt sind, keineswegs pauschal abweisen oder lächerlich machen.

Zum anderen sollten namentlich die Beschwerden sogenannter Elektrosensibler nicht länger pauschal ignoriert oder gar verspottet werden. Die immer noch gängige Behauptung, es gebe aus wissenschaftlicher Sicht keine biologischen Effekte der Strahlung, ist ein moderner Mythos, der eine narzisstische, ja infantilisierte, digital verwöhnte Gesellschaft bedient. Politik und Kirche sind aufgerufen, in Sachen Mobilfunk um der Wahrheit und der Menschlichkeit willen endlich eine Kehrtwende zu machen und Abschied zu nehmen von der Befürwortung eines rücksichtslosen Ausbaus der Mobilfunktechnologie, der sich über die Rechte auf körperliche Unversehrtheit und Unverletzlichkeit der Wohnung mit reduktionistischen Argumenten hinwegsetzt. Solch eine ethisch zu fordernde Umkehr würde übrigens auch ökologisch Sinn ergeben, doch das ist ein anderes Thema.

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