Am Freitag will der Deutsche Bundestag die Streichung des Werbeverbots für Abtreibung (§ 219a) aus dem Strafgesetzbuch beschließen. Die ursprünglich für Donnerstag vorgesehene Zweite und Dritte Lesung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung wurde im Laufe des Dienstags dieser Woche um einen Tag nach hinten verlegt. In der Debatte, die um 9.00 Uhr beginnt und 80 Minuten dauern soll, werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein weiteres Mal Behauptungen vorgebracht werden, von denen einige schlicht unzutreffend sind und in Wahrheit ein ganz anderes Ziel verfolgen.
Bundestag
Es gibt kein Recht auf Kindstötungen
Der Deutsche Bundestag berät über die Streichung des Werbeverbots für Abtreibung. Ein Blick auf falsche Behauptungen in der Argumentation der Befürworter einer Gesetzesänderung.